München: Bundespolizei - Afghanische Migranten in Bus und Pkw / Mutmaßliche Schleusungen bei Grenzkontrollen festgestellt

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Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen auf der A93 in einem Bus und zwei Autos mehrere afghanische Migranten ohne Papiere festgestellt.
ots/Bundespolizeidirektion München
17 Jän 13:48 2022 von Presseportal.de Print This Article

A93 / Rosenheim (ots) -

Die Bundespolizei hat am Wochenende (15./16. Januar) bei Grenzkontrollen auf der A93 in zwei Autos und einem Bus nacheinander mehrere Afghanen ohne die erforderlichen Einreisepapiere festgestellt. Ermittlungen wegen Einschleusens von Ausländern wurden aufgenommen.

In einem Reisebus aus Italien trafen die Bundespolizisten nahe Kiefersfelden auf fünf afghanische Migranten. Drei von ihnen waren noch minderjährig. Bei der grenzpolizeilichen Befragung erläuterten sie mithilfe eines Dolmetschers, dass sie in Deutschland dringend Schutz suchen würden. Sie wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an eine Erstaufnahmestelle weitergeleitet.

Zuvor befand sich bei der Kontrolle auf der Inntalautobahn ein pakistanischer Staatsangehöriger am Steuer eines Wagens mit österreichischer Zulassung. Wie er konnten sich auch zwei afghanischen Mitfahrer nicht ordnungsgemäß ausweisen. Den Recherchen der Bundespolizei zufolge waren sie in der Vergangenheit bereits in Österreich registriert worden. Sie wurden jeweils wegen versuchter illegaler Einreise angezeigt. Gegen die Fahrer ermittelt die Rosenheimer Bundespolizei zudem wegen Schleuserei. Das Trio wurde unmittelbar nach Österreich zurückgewiesen.

Eine Strafanzeige wegen Einschleusens von Ausländern musste ebenfalls ein afghanischer Pkw-Fahrer entgegennehmen. Der Mann verfügte zwar über eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung, allerdings war diese bereits abgelaufen. Seine beiden Begleiter hatten keine Einreisedokumente dabei. Auch sie waren in den zurückliegenden Jahren schon einmal in der Bundesrepublik registriert worden. Daher wurden alle drei angezeigt und anschließend zur Abklärung ihres weiteren Aufenthaltsrechts an die für sie zuständige Ausländerbehörde verwiesen.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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