Langenfeld: Betrunkene Heimfahrt auf E-Scooter endete im Unfall

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Der E-Scooter des verunfallten 46-Jährigen
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Die abendliche Unfallstelle an der Hauptstraße in Langenfeld (Bild 1)
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Die abendliche Unfallstelle an der Hauptstraße in Langenfeld (Bild 2)
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09 Sep 10:06 2022 von Presseportal.de Print This Article

Mettmann (ots) -

Am späten Donnerstagabend des 08.09.2022, gegen 23.35 Uhr, nach dem abendlichen Besuch eines Irish Pub in Langenfeld, war ein 46-jähriger Gastarbeiter aus Großbritannien auf dem Heimweg zu seinem Hotel. Dabei benutzte der Schotte trotz deutlicher Alkoholisierung einen grünweißen E-Scooter mit Versicherungskennzeichen eines örtlichen Vermieters.

Als er dabei mit dem E-Scooter die Langenfelder Hauptstraße in Richtung Kölner Straße befuhr, wechselte er mit dem Elektro-Kleinstfahrzeug gegenüber der Einmündung zunächst vom linken Gehweg auf die Fahrbahn der Hauptstraße. Als er aber nur wenige Meter später offenbar wieder auf den Gehweg wechseln wollte, kam er, nach Zeugenaussagen ohne Fremdeinwirkung, an der Bordsteinkante zu Fall. Er stürzte zu Boden und schlug mit dem Gesicht auf dem Gehweg auf. Hierbei zog sich der 46-jährige Rollerfahrer so schwere Kopfverletzungen zu, dass er für wenige Minuten das Bewusstsein verlor. Ein schnell alarmierter Rettungswagen brachte den Verletzten zur ärztlichen Behandlung in ein örtliches Krankenhaus.

Ein bei dem Verletzten durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,7 Promille (0,88 mg/l). Deshalb wurde zur Beweisführung die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Die Langenfelder Polizei führte eine Unfallaufnahme durch und leitete ein Strafverfahren wegen einer verkehrsgefährdenden Trunkenheitsfahrt mit Ausfallerscheinungen gegen den 46-Jährigen ein, der in einer ersten Anhörung angab, dass er nicht gewusst habe, dass man in Deutschland nicht betrunken E-Scooter fahren dürfe.

Der beim Unfall scheinbar unbeschädigt gebliebene Mietroller wurde an geeigneter Stelle abgestellt. Der Vermieter des Elektro-Kleinstfahrzeugs erhält Kenntnis von den polizeilichen Ermittlungen.

-- Hinweise --

Aus gegebenem Anlass weist die Polizei noch einmal ausdrücklich auf Besonderheiten im Umgang mit Elektrokleinstfahrzeugen / E-Scootern hin. ( im Internet auch unter: https://mettmann.polizei.nrw/e-scooter ):

Keine Helmpflicht

Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm. Er schützt Sie vor schweren Folgen bei einem Unfall.

Keine Fahrerlaubnis

Der Fahrer oder die Fahrerin müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h

Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für diese Elektro-Kleinstfahrzeuge beträgt 20 km/h. Wer sein Elektro-Kleinstfahrzeug technisch so verändert, das es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen.

Kein Alkohol

ACHTUNG: Kein Alkohol. Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Auto- und Motorradfahrer.

- Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge: - Wer mit 0,5 - 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben. - Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an. - Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens 12 Monate. - Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

Gehweg ist tabu

Elektro-Kleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist tabu. Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden. E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben. Beim Abstellen ist darauf zu achten, dass niemand behindert wird. Informationen der Städte und Anbieter über Abstellmöglichkeiten beachten.

Handynutzung

Wie beim Autofahren heißt es auch bei E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone beim Fahren!

Versicherung und Zulassung

Für Elektro-Kleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen! Es kann ein Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren drohen.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Elektro-Kleinstfahrzeuge finden Sie auch hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html



Quelle: Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell



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