Stuttgart: Betrugsverdacht bei Kurzarbeitergeld
ots/Hauptzollamt Stuttgart
Stuttgart (ots) - Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Stuttgart haben heute im Beisein von Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Beamten der Staatsanwaltschaft in deren Auftrag mehrere Objekte im Großraum Stuttgart durchsucht, die in Verbindung mit einem Unternehmen für Personaldienstleistungen im Gesundheitswesen aus dem Großraum Stuttgart stehen. Dabei wurden zahlreiche Unterlagen und elektronische Beweismittel sichergestellt, die nun ausgewertet werden müssen. Weiterhin befragten die Zöllner im Rahmen der Maßnahme mehrere Beschäftigte des Unternehmens, die als Leiharbeiter bei verschiedenen Auftraggebern eingesetzt waren, als Zeugen.
Die Durchsuchungen des Zolls waren Bestandteil der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Verantwortlichen der Firma wegen des Verdachts des Betruges bei dem Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III (Kurzarbeitergeld - KUG). Das Unternehmen, welches als Personaldienstleister bundesweit examinierte -überwiegend osteuropäische- Pflegefachkräfte an Kliniken, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen verleiht, hatte bereits im Frühjahr dieses Jahres Kurzarbeit angemeldet und für einen Großteil seiner mehr als 160 Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragt. Die Leistungen waren nach entsprechender Vorprüfung durch die zuständige Agentur für Arbeit zunächst bewilligt und in Teilbeträgen in den Folgemonaten an das Unternehmen ausgezahlt worden. Im Rahmen einer Geschäftsunterlagenprüfung der gewährten Unterstützungsleistungen entdeckten die Mitarbeiter der BA dann im Herbst Unstimmigkeiten im Hinblick auf den tatsächlichen Arbeitsumfang der durch das Unternehmen eingesetzten Beschäftigten. Aufgrund der bestehenden Verdachtsmomente wurden die Zahlungen der BA an das Unternehmen umgehend zurückgefahren und die weiteren Ermittlungen im Hinblick auf einen möglichen ungerechtfertigten Bezug von Sozialleistungen an die FKS des Hauptzollamts Stuttgart abgegeben. Da weitere Prüfungen des Zolls ergaben, dass die verliehenen Arbeitnehmer in der Mehrzahl augenscheinlich in Vollzeit bei den Auftraggebern des Unternehmens beschäftigt wurden, leitete die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs ein. Die Beschuldigten stehen nunmehr im Verdacht, mit ihrem Unternehmen 1,6 Millionen Euro KUG zu Unrecht bezogen zu haben.
Bei der Durchsuchung waren drei Beamte der Staatsanwaltschaft Stuttgart, 85 Beamte des Hauptzollamts Stuttgart sowie zwei Beschäftigte der Regionaldirektion der BA im Einsatz. Für Christian Rauch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Baden-Württemberg der BA ist das gemeinsame Vorgehen der Behörden bei der Bewilligung, aber auch bei der Überprüfung von entsprechenden Unterstützungsleistungen in der COVID-19-Pandemie ein Erfolg: "Kurzarbeitergeld ist eine Leistung, die Arbeitsplätze sichern soll, wenn Unternehmen in der Krise in Schieflage geraten. Hier stehen Existenzen auf dem Spiel und bei der Gewährung steht die schnelle und möglichst unbürokratische Hilfe zunächst im Vordergrund. Die jetzt erfolgten Ermittlungen zeigen aber auch, dass wir alle Leistungen regelmäßig überprüfen und beim Vorliegen entsprechender Ermittlungsansätze gemeinsam mit dem Zoll gegen Betrügereien vorgehen."
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