Oldenburg: Baugewerbe im Visier

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Umfangreiche Kontrollen der FKS im Baugewerbe; Archivbild: Zoll
ots/Hauptzollamt Oldenburg
26 Apr 18:02 2023 von Presseportal.de Print This Article

Oldenburg (ots) -

+++ 52 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Oldenburg beteiligen sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung +++ 15 Arbeitnehmer ohne Aufenthaltstitel in Ostfriesland angetroffen +++

Gestern hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls durch eine zeitgleiche und bundesweite Schwerpunktaktion besonderen Prüfdruck auf die Baubranche gelegt. Ziel der Überprüfungen war die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, von Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.

Im Bezirk des Hauptzollamts Oldenburg waren 52 Zöllner*innen im Einsatz. Örtliche Prüfgebiete waren die Großräume um Emden, Norden, Papenburg, Ostrauderfehn und Oldenburg sowie die Gemeinde Brookmerland und die Landkreise Cloppenburg, Friesland und Wesermarsch.

"Unsere FKS-Einsatzkräfte sind an den Dienstsitzen Emden und Oldenburg konzentriert. Als örtlicher Prüfraum fallen weite Teile des Nordwestens in unsere Zuständigkeit", so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, zum strukturellen Aufbau.

Die gegenwärtige Bilanz der groß angelegten Kontrollaktion: Auf den Baustellen wurden rund 300 Arbeitnehmer, beschäftigt bei 100 unterschiedlichen Arbeitgebern, durch den Zoll kontrolliert. In 44 Fällen zeichnen sich erste Verdachtsmomente ab, die auf Schwarzarbeit schließen lassen.

"Aus dieser Prüfaktion sticht besonders heraus, dass wir bei unterschiedlichen Bauvorhaben im ostfriesischen Raum auf insgesamt 15 Werktätige trafen, die über keinen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland verfügten, hier also nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigt waren. 13 davon stammten aus osteuropäischen Staaten, zwei weitere Personen, die versuchten sich durch Flucht der Kontrolle zu entziehen, kamen aus Albanien", erklärt Mauritz weiter.

In diesen Fällen obliegt die weitere Sachbearbeitung der zuständigen Ausländerbehörde. Dort wird nun über die aufenthaltsrechtlichen Folgen entschieden, zu denen auch die Ausweisung aus dem Bundesgebiet zählt. Die strafrechtlichen Konsequenzen, auch hinsichtlich der Arbeitgeber, werden vom Zoll weiterverfolgt.

Auf die gestern durchgeführten Prüfungen folgen umfangreiche Nachermittlungen durch den Zoll: Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer finden einen Abgleich mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen, ggfs. schließen sich nähere Prüfungen von Geschäftsunterlagen an. Der enge Informationsaustausch mit weiteren Behörden und der Rentenversicherung ist dabei gängige Praxis der Zoll-Ermittler.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf das Baugewerbe. Immer wieder werden hier Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.

Zusatzinformation:

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig Schwerpunktprüfungen in verschiedenen Branchen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Oldenburg, übermittelt durch news aktuell



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