Rosenheim: Bargeldkontrolle erfolgreich
ots/Hauptzollamt Rosenheim
Rosenheim, Mühldorf (ots) - Innerhalb weniger Tage hatten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) München des Hauptzollamts Rosenheim Erfolge im Bereich der Bargeldkontrollen.
Gleich zweimal konnten die Zollbeamten durch ihre Erfahrung Verstöße nachweisen. Bei Kontrollen auf der Autobahn A 94 und der A8 wurden bei Reisenden aus Südosteuropa falsch angemeldete Geldbeträge in Höhe von insgesamt fast 37.000 Euro festgestellt.
Beide Male war der Anlass der Reise geschäftlich, einmal ein Bauunternehmer, der auf dem Weg zu einem geschäftlichen Termin in Berlin, das andere Mal sollte es in die Schweiz zum Autokauf gehen.
In beiden Fällen wurden die reisenden Personen von den Zollbeamten konkret gefragt, ob sie den meldepflichtigen Betrag von 10.000 Euro oder mehr bei sich führen. Und beides mal gaben die Befragten an, zwar Bargeld in bestimmten Beträgen bei sich zu haben, aber keiner hätte die entscheidende Höhe von den 10.000 Euro oder mehr dabei.
Dennoch ließen die Zöllner nicht locker und führten jeweils eine Kontrolle der Gepäckstücke, Handtaschen und Fahrzeuge durch. Bei den Geschäftsreisenden nach Berlin wurde von der Ehefrau aus deren roter Handtasche ein Umschlag an die Beamten übergeben, der Bargeld in Höhe von 9.050 Euro enthielt. Weiteres Geld wurde von ihr nicht übergeben. Daraufhin verlangten die Zollbeamten, sie solle ihnen ihre Handtasche aushändigen. In einem Innenfach der Tasche wurde dann ein Geldbündel mit weiteren 7.320 Euro vorgefunden.
Auch im Fall der beiden Autokäufer, die angeblich nur 4.000 CHF für den Kauf von zwei Autos mitführten -was sie auch mit Reservierungsbestätigungen nachwiesen-, hatten die Kontrolleure wieder den richtigen Riecher. Bei der genauen Kontrolle des Pkws und seiner Insassen stellten sie bei dem 40-jährigen Fahrer genau 10.000 Euro und bei dem gleichaltrigen Beifahrer 11.310 CHF fest, was zu dem derzeitig geltenden Kurs über 10.500 Euro entsprach.
Innerhalb der EU müssen bei grenzüberschreitenden Reisen auf Befragen durch Zollbeamte Geldbeträge in Höhe von 10.000 EUR oder mehr korrekt angemeldet werden.
Die Anmeldungen wurden in beiden Fällen nicht ordnungsgemäß durchgeführt indem jeweils zu wenig Bargeld angemeldet wurde.
Das falsche Anmelden stellt einen Bußgeldtatbestand dar. In den beiden Fällen wurde deshalb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Nach Rücksprache mit der für diese Delikte zuständigen Strafsachen- und Bußgeldstelle beim Hauptzollamt Augsburg wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von 4.100 Euro und 1.000 Euro für das zu erwartende Bußgeld hinterlegt und den Betroffenen im Anschluss die Weiterfahrt gestattet.
Zusatzinformation: Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden. Reisende, die diese nach Aufforderung nicht oder nicht vollständig anzeigen, handeln ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden. Ziel der Anzeigepflicht ist es, illegale Geldbewegungen über die Grenzen Deutschlands hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell