München: Aus dem Bus hinter Gitter
ots/Bundespolizeidirektion München
A93 / Rosenheim (ots) - Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle
Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Mittwoch (14. September) auf der A93 einen Nordmazedonier, einen Albaner und einen Rumänen unabhängig voneinander festgenommen. Sie waren in Fernbussen von Österreich nach Deutschland unterwegs. Bei der eingehenden Überprüfung ihrer Personalien stellten die Beamten fest, dass sie in der Vergangenheit bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren. Ihre Reise endete hinter Gittern.
In der Grenzkontrollstelle stoppten die Bundespolizisten einen in Italien zugelassenen Reisebus. Ein 31-jähriger Reisender legte zur Kontrolle seinen rumänischen Personalausweis vor. Schnell fanden die Beamten heraus, dass er von der Augsburger Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl gesucht wird. Er war 2017 wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Den Betrag in Höhe von rund 2.600 Euro, inklusive Verfahrenskosten, hatte der 31-Jährige jedoch bisher nicht bezahlt. Auch bei seiner Festnahme konnte der rumänische Staatsangehörige die geforderte Summe nicht aufbringen. Daher muss er nun ersatzweise für 90 Tage in Haft. Bundespolizisten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau.
40 Tage muss auch ein nordmazedonischer Staatsangehöriger im Gefängnis verbringen. Die Überprüfung seiner Personalien durch die Bundespolizei hatte ergeben, dass er Justizschulden im vierstelligen Bereich hat. Wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz sollte der vom Amtsgericht in Frankfurt am Main Verurteilte 2.000 Euro entrichten. Mangels finanzieller Möglichkeiten hat der 45-jährige nun seine Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Die Bundespolizisten lieferten den Festgenommenen in die Haftanstalt Bernau ein.
Dort wird sich auch ein albanischer Staatsangehöriger die nächste Zeit aufhalten müssen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) suchte nach dem 28-Jährigen, der bei Grenzkontrollen der Bundespolizei nahe Kiefersfelden gestoppt wurde. Laut Haftbefehl war er wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Da der Mann die verhängte Geldstrafe von 400 Euro nicht bezahlen konnte, hatte er die ersatzweise vorgesehene Haft anzutreten.
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