Burgenland: Anstellung für betreuende Angehörige und Vertrauenspersonen als Erfolgsmodell
Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland
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LR Schneemann: Anstellungsmodell als europaweit beachtete Innovation sichert betreuende Angehörige bzw. Vertrauenspersonen ab und garantiert Pflegebedürftigen möglichst lange Betreuung in ihren eigenen vier Wänden
Das burgenländische Anstellungsmodell für betreuende Angehörige hat sich seit seinem Start 2019 als Erfolgsmodell erwiesen und bietet seit seiner Ausweitung auf betreuende Vertrauenspersonen zu Beginn dieses Jahres noch flexiblere Möglichkeiten für pflegebedürftige Personen, so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden betreut zu werden. Heute, Dienstag, zog Soziallandesrat Leonhard Schneemann gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Pflegeservice Burgenland GmbH, Johannes Zsifkovits, Bilanz über das Erfolgsmodell: „Das Anstellungsmodell für betreuende Angehörige und Vertrauenspersonen stellt neben dem Pflegestützpunkt-Modell ein Herzstück des Zukunftsplans Pflege das und hat sich zu einer europaweit beachteten Innovation entwickelt, die dem Wunsch der Burgenländerinnen und Burgenländer Rechnung trägt. Denn bereits 2018 hat uns eine Studie gezeigt, dass mehr als 98 Prozent der über 65-jährigen Burgenländerinnen und Burgenländer so lange wie möglich daheim betreut werden möchten. Seit 2019 haben insgesamt 630 betreuende Personen das Anstellungsmodell in Anspruch genommen und ihren Liebsten damit vertrauensvolle Betreuung in Würde ermöglicht“, so Landesrat Schneemann.
Derzeit sind 350 Personen über das Anstellungsmodell für betreuende Angehörige und Vertrauenspersonen bei der Pflegeservice Burgenland GmbH (PSB), einer Tochtergesellschaft des Landes Burgenland, angestellt. PSB-Geschäftsführer Johannes Zsifkovits erklärte: „Die Zahlen untermauern den Erfolg des Anstellungsmodells, Tendenz immer noch steigend. Die insgesamt mehr als 600 Personen haben die Vorteile des Modells in Anspruch nehmen können: soziale Absicherung, Mindestlohn und die Möglichkeit einer beruflichen Zukunft in der Pflege.“
Das damals europaweit einzigartige Modell, betreuende Angehörige durch ein Anstellungsverhältnis abzusichern, startete 2019 zunächst als Pilotprojekt. Im Oktober 2022 wurde das Anstellungsmodell auf unbefristete Zeit verlängert und ist seither ein fester Bestandteil des burgenländischen Pflegeangebotes. Seit 1. Jänner 2024 dürfen auch Vertrauenspersonen, wie Nachbarn oder enge Freunde, das Modell in Anspruch nehmen. Mittlerweile hat das Anstellungsmodell auch Nachahmer gefunden: „Viele Länder haben sich in den vergangenen Jahren für unser Modell interessiert. Beispielsweise hat das Land Oberösterreich hat das Modell für Menschen mit Behinderungen übernommen, ebenso die Stadt Graz. Auch mit anderen Bundesländern, wie Vorarlberg, der Steiermark oder Kärnten, und sogar über die Staatsgrenzen hinweg – etwa mit Südtirol sowie mehreren deutschen Bundesländern, darunter Bayern, Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg – gab es bereits Gespräche“, resümierte Schneemann.
Das Anstellungsmodell für betreuende Angehörige und Vertrauenspersonen in Zahlen
- Aktuell sind 350 Personen angestellt (Stand 1.12.2024).
- Insgesamt gibt es seit 2019 630 Anstellungen.
- Davon sind 151 Personen mittlerweile verstorben.
- Der Rest wurde aufgrund von Verschlechterungen des Zustandes in stationärer Pflegeeinrichtung untergebracht.
- Insgesamt wurden seit 2019 684 Förderansuchen an das Land gestellt.
- 34 Prozent der Angestellten betreuen ihre pflegebedürftigen Kinder (auch bereits erwachsene Kinder mit Behinderung oder schwerer Krankheit).
- 18 Prozent der Angestellten bei der PSB zur Betreuung sind Männer.
- 7 Personen betreuen Vertrauenspersonen, der Rest betreut Angehörige.
Voraussetzungen für Anstellung als betreuende Vertrauensperson
Damit ihre betreuenden Angehörigen oder Vertrauenspersonen das Anstellungsmodell in Anspruch nehmen können, müssen pflegebedürftige Personen zumindest Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, österreichische Staatsbürger oder gleichgestellt sein. Eine Unterbrechung des Wohnsitzes von bis zu sechs Monaten ist möglich, wenn für Betreuungs- und/oder Pflegeleistungen in ein anderes Bundesland gewechselt wurde.
Die betreuenden Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen müssen körperlich, gesundheitlich und persönlich für die Tätigkeit geeignet sein, der deutschen Sprache mächtig sein und – außer, wenn sie eine abgeschlossene Ausbildung im Pflegebereich haben – innerhalb eines Jahres am BFI eine Grundausbildung mit 100 Theorie-Einheiten absolvieren.
Den betreuenden Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen wird Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (DGKP) der Hauskrankenpflege in Form von Unterstützungsbesuchen zur Seite gestellt, um die Qualität der Betreuung sicherzustellen und Hilfestellung zu leisten. Mit der vollständigen Etablierung der Pflege- und Sozialberatung in allen 28 Pflegeregionen des Landes, die von der PSB selbst durchgeführt wird und die Unterstützung übernimmt, werden diese Beratungen – sobald die Personalkapazitäten aufgestellt sind – für die Familien in naher Zukunft kostenlos.
Außerdem enthält das Anstellungsmodell eine besondere Härtefallklausel: In Härtefällen, bei besonderer Pflegebedürftigkeit, ist auch die gleichzeitige Hinzuziehung einer 24-Stunden-Betreuung möglich.
Das Gehalt der betreuenden Angehörigen und Vertrauenspersonen wird dem Gehaltsschema des Landes angepasst und jährlich valorisiert. Für sie gilt der Mindestlohn von rund 2.000 Euro netto. Dies setzt sich zusammen aus dem Selbstbehalt der zu betreuenden Person (aus Pension und Pflegegeld) und der Förderung des Landes. Der Anstellungsumfang bleibt nach dem folgenden Schema erhalten:
Bei Pflegestufe 3 – Anstellung für 20 Wochenstunden
Bei Pflegestufe 4 – Anstellung für 30 Wochenstunden
Ab Pflegestufe 5 – Anstellung für 40 Wochenstunden (2.000 Euro netto)
Personen, die sich für das Anstellungsmodell für betreuende Angehörige bzw. Vertrauenspersonen interessieren, können sich bei den derzeit elf Pflege- und Sozialberaterinnen und Sozialberatern an allen Bezirkshauptmannschaften des Landes sowie bei der Pflegehotline unter der Nummer 057/600-1000 informieren.
Weitere Informationen zum Anstellungsmodell für betreuende Angehörige bzw. Vertrauenspersonen gibt es auf der Homepage der Soziale Dienste Burgenland: https://www.soziale-dienste-burgenland.at/pflegeberatung/anstellungsmodell-betreuende-angehoerige/.
Quelle: Land Burgenland