Kiel: Altenholz - vollendetes Betrugsdelikt - sogenannter Schockanruf - Polizei veröffentlicht Phantombild des tatverdächtigen Abholers
ots/Polizeidirektion Kiel
Altenholz (ots) -
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Polizeidirektion Kiel
Mitte September kam es zu einem vollendeten Betrugsdelikt mit dem Phänomen des "falschen Bundespolizisten" in Altenholz. Das Kommissariat 12 der Bezirkskriminalinspektion Kiel hat die Ermittlungen aufgenommen und veröffentlicht ein Phantombild des tatverdächtigen Abholers.
Im Zeitraum vom 16.09.24 bis zum 18.09.24 übergab eine 75-jährige Geschädigte nach einem mehrtägigen Telefonkontakt einen mittleren fünfstelligen Bargeldbetrag an einen vermeintlichen Bundespolizisten. Zuvor hatte der vermeintliche Bundespolizist der Frau am Telefon mitgeteilt, dass ihm aufgefallen sei, dass sie mit einer Firma in Syrien in Kontakt stehe, die andere Personen erpressen würde, hierunter auch Bankmitarbeiter aus Deutschland. Bei der besagten Firma handle es sich um die syrische Clan-Familie "Al Zein", die auch unter Terrorverdacht stehe. Da die Geschädigte mit dieser Familie durch die getätigten Geschäfte nun in Verbindung stehe, sei die Bundespolizei auf sie aufmerksam geworden. Die Geschädigte müsse nun mit der Bundespolizei zusammenarbeiten. Aufgrund der laufenden Ermittlungen habe man die Geschädigte zudem aufgefordert keinerlei Außenkontakt wahrzunehmen. Zudem wurde die Frau massiv so psychisch unter Druck gesetzt, dass sie ein Depot in sechsstelliger Höhe auflöste. Weiter sei ihr mitgeteilt worden, dass diese Clan-Familie mit ihrer Hilfe Falschgeld in die Bank eingeschleust habe. Aus diesem Grund müsse sie ihr gesamten Vermögen abheben, damit das Geld kriminaltechnisch untersucht werden könne. Nach der ersten Geldübergabe telefonierten die Täter weitere Male mit der Geschädigten. Zu einer Geldübergabe des aufgelösten Depots kam es bislang nicht.
Mithilfe der Geschädigte konnte ein Phantombild des Geldabholers erstellt werden. Der Mann soll ca. 22 Jahre alt und 172-175 cm groß sein. Er soll schlank und sportlich gewesen sein. Zudem soll er ein gepflegtes Äußeres gehabt haben. Er soll zum Zeitpunkt der Geldübergabe eine hellbeige Baumwollhose und ein hellbeiges Hemd getragen haben.
Die Staatsanwaltschaft Kiel und das K 12 der BKI Kiel fragen, wer diesen Mann erkennt oder Angaben zu der Person machen kann.
Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 0431 / 160 3333 entgegen.
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu sogenannten Schockanrufen. Daher geben wir erneut Hinweise in dieser Sache:
- Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
- Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
- In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
- Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
- Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld womöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
- Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
- Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
- Sprechen Sie mit älteren Angehörigen, Nachbarn und Bekannten über diese Maschen und warnen Sie diese.
- Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef
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