Dortmund: Aggressives Verhalten führt zu Strafanzeigen und endet im Polizeigewahrsam
ots/Polizei Dortmund
Dortmund (ots) -
Lfd. Nr.: 0351
Negativ aufgefallen ist am frühen Freitagabend (7. April) ein Duo, das zunächst auf die Fahrbahn am Brackeler Hellweg lief, gegen ein vorbeifahrendes Auto trat und im Anschluss dessen Fahrer u.a. mit einem Schlagringmesser bedrohte. Neben zahlreichen zu erwartenden Strafverfahren, verhielt sich ein 24-jähriger Dortmunder derart aggressiv - auch gegenüber den Polizeibeamten -, dass sein Abend im Polizeigewahrsam endete.
Nach eigenen Angaben war ein 26-jähriger Autofahrer gegen 17:25 Uhr auf dem Brackeler Hellweg in Richtung Osten unterwegs. In Höhe der Hausnummer 108 betraten eine Frau und ein Mann ohne ersichtlichen Grund die Fahrbahn und traten gegen sein vorbeifahrendes Auto. Der 26-Jährige hielt seinen Seat daraufhin an, stieg aus und sprach die Personen an. In diesem Moment lief das Duo auf ihn zu und versuchte ihn schlagen. Kurz darauf hätten sowohl die Frau als auch der Mann einen spitzen Gegenstand in der Hand gehabt, ihn mit diesen bedroht und u.a. mit einem Schlagringmesser Stichbewegungen in seine Richtung gemacht. Der 26-Jährige flüchtete und konnte mithilfe von Zeugen, die die Situation erkannten, wieder in seinen Pkw gelangen und die Polizei informieren. Dank einer guten Personenbeschreibung konnten alarmierte Einsatzkräfte die offensichtlich alkoholisierten Personen, eine 22-Jährige und einen 24-Jährigen aus Dortmund, noch am Einsatzort vorläufig festnehmen.
Bei ihrer Durchsuchung stellten die Polizisten ein Neckknife, sowie zwei Küchenmesser sicher. Das zuvor erwähnte Schlagringmesser fanden sie im Nahbereich. Noch während der Kontrolle verhielt sich der 24-Jährige äußerst unkooperativ und zunehmend aggressiver. Zur Verhinderung weiterer Straftaten endete sein Abend im Polizeigewahrsam. Auf dem Weg dorthin beleidigte er die Beamten.
An dem Pkw Seat entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 1.500 Euro.
Das Duo erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Beleidigung auf sexueller Grundlage sowie einer Straftat nach dem Waffengesetz.
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