München: Abgeschoben ist nicht aufgehoben / Bulgare muss knapp zwei Jahre ins Gefängnis

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Die Bundespolizei Rosenheim hat einen Bulgaren verhaftet der 2020 zu vier Jahren Haft verurteilt wurde und nun noch knapp zwei Jahre "absitzen" muss.
ots/Bundespolizeidirektion München
27 Dez 20:00 2022 von Presseportal.de Print This Article

Kiefersfelden (A93) / Rosenheim (ots) -

Die Bundespolizei hat am Sonntag (25.Dezember) an der Kontrollstelle auf Höhe Kiefersfelden einen bulgarischen Staatsangehörigen festgenommen. Der Mann hatte wegen schweren Bandendiebstahls eine Restfreiheitsstrafe von 715 Tagen zu verbüßen. Er wurde ins Gefängnis nach Bernau gebracht.

Bei Grenzkontrollen auf der A93 bei Kiefersfelden überprüften die Bundespolizisten die Papiere eines 50-jährigen Bulgaren, der in einem Fernreisebus unterwegs war. Seine Papiere waren in Ordnung. Die Weiterreise konnte ihm trotzdem nicht gestattet werden, da gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Demnach war er im Jahr 2020 wegen schweren Bandendiebstahls vom Landgericht Mannheim zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Einen Teil der Strafe hatte er bis 2021 "abgesessen", dann wurde der Verurteilte in die Heimat abgeschoben. Mit seiner Rückkehr in die Bundesrepublik ist der nicht verbüßte Rest seiner Haft fällig geworden. Die kommenden knapp zwei Jahre wird er voraussichtlich in der Bernauer Haftanstalt verbringen müssen. Abgeschoben bedeutet eben nicht gleich aufgehoben.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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