Mettmann: 70-Jähriger durch falsche Whatsapp-Nachricht um geringen fünfstelligen Betrag betrogen
ots/Polizei Mettmann
Durch eine falsche WhatsApp-Nachricht überwies ein 70-jähriger Heiligenhauser innerhalb von drei Wochen einen fünfstelligen Betrag an einen Betrüger. Die Polizei ermittelt und warnt eindringlich vor den unterschiedlichen Maschen der professionell agierenden Betrüger.
Das war geschehen:
Am 02. Februar erhielt ein 70-jähriger Heiligenhauser eine WhatsApp-Nachricht von seinem vermeintlichen Sohn auf seinem Handy. Der Absender gab an, dass sein Mobiltelefon defekt und er aktuell lediglich über die angezeigte Nummer erreichbar sei. Da er durch den Defekt keinen Zugriff zu seinen online-Bankgeschäften habe, bat der angebliche Sohn den Heiligenhauser, eine vermeintlich dringende Überweisung für ihn auszuführen.
Der hilfsbereite Senior schöpfte zunächst keinen Verdacht und überwies den geforderten Betrag an die genannte Kontoverbindung. In den folgenden Tagen erhielt er von dem Absender erneute Nachrichten mit der Bitte, weitere Rechnungen zu begleichen, so dass der Senior schlussendlich insgesamt einen geringen fünfstelligen Betrag an unterschiedliche Konten überwies. Mehrfach habe er versucht, seinen vermeintlichen Sohn unter der neuen Handynummer zu erreichen, um persönlich Rücksprache mit ihm zu halten. Da dies jedoch misslungen sei, habe er die Überweisungen für ihn ausgeführt. Erst als der Sohn, zurückgekehrt aus einem Urlaub, mit seinem Vater Kontakt aufnahm, fiel der Betrug auf und der Heiligenhauser informierte folgerichtig die Polizei. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein und die Kriminalpolizei übernahm die weiteren Ermittlungen.
Die Polizei möchte den aktuellen Vorfall nutzen, um eindringlich vor den unterschiedlichen Maschen der Betrüger zu warnen.
Die Polizei rät:
Seien Sie kritisch, wenn Sie SMS oder WhatsApp-Nachrichten von einer Ihnen unbekannten Nummer erhalten, in denen eine Person angibt, eine Angehörige oder ein Angehöriger zu sein. Erkundigen Sie sich immer direkt unter der Ihnen bekannten Nummer oder bei anderen Familienmitgliedern nach den tatsächlichen Umständen. Überweisen Sie keinesfalls Beträge auf Ihnen nicht bekannte Konten. Sollten Sie solche oder ähnliche Nachrichten oder Anrufe bekommen, blockieren Sie die Nummer und informieren Sie umgehend die Polizei unter der 110!
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