29-Jähriger verletzt Rettungssanitäter schwer
ots/Polizei Mettmann
Mettmann (ots) -
Am Donnerstagabend (16. September 2021) verunfallte ein 29-jähriger Herner mit seinem Fahrrad auf der Heiligenhauser Straße in Velbert. Im Rahmen einer erstmedizinischen Versorgung durch die hinzugezogenen Rettungskräfte verletzte der alkoholisierte und unter Drogen stehende 29-Jährige einen der Rettungssanitäter schwer. Die Polizei leitete gegen den 29-Jährigen gleich mehrere Strafverfahren ein.
Das war geschehen:
Gegen 21:55 Uhr beobachtete ein aufmerksamer Zeuge einen augenscheinlich unter Alkoholeinfluss stehenden Radfahrer, welcher die Heiligenhauser Straße in Richtung Velbert befuhr. Beim Überqueren des Kreuzungsbereiches zum Flandersbacher Weg stürzte der Mann und blieb zunächst regungslos am Boden liegen. Der Zeuge informierte folgerichtig die Rettungskräfte, welche bei ihrem Eintreffen umgehend mit einer erstmedizinischen Behandlung des schwer verletzten Radfahrers begannen.
Während eine zufällig eingetroffene Streifenwagenbesatzung die Unfallstelle absicherte und mit der Protokollaufnahme begann, verweigerte der verunfallte Radfahrer plötzlich die notwendige Erstversorgung. Der 29-Jährige schrie die Rettungssanitäter an und trat einen 40-Jährigen gezielt gegen den Kopf. Der Sanitäter wurde durch den Tritt schwer verletzt und zur stationären Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.
Der 29-jährige Radfahrer musste aufgrund andauernder starker Stimmungsschwankungen von den eingesetzten Beamten vor Ort fixiert werden. Anschließend wurde er zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bei dem Herner verlief mit 1,6 Promille (0,79 mg/l) positiv. Da der 29-Jährige angab, vor der Fahrt auch Cannabis und Speed konsumiert zu haben, wurde zur weiteren Beweisführung die ärztliche Entnahme von zwei Blutproben angeordnet und durchgeführt.
Die Beamten leiteten gegen den polizeilich bereits erheblich in Erscheinung getretenen Herner ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen sowie wegen des Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss ein.
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