Sankt Augustin: 17-Jähriger droht Bundespolizisten mit Messer-Einsatz
ots/Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Dortmund (ots) -
Am gestrigen Samstagabend (24. Juni) kontrollierten Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof einen Jugendlichen. Dieser attackierte die Einsatzkräfte mit Schlägen und Tritten.
Gegen 21:15 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Dortmund, als ihnen ein 17-Jähriger auffiel, welcher augenscheinlich stark alkoholisiert war. Der Jugendliche lief schwankend in Richtung des U-Bahnbereiches und trat dabei mehrfach gegen die Bahnhofswände. Als die Beamten sich nach seinem Wohlbefinden erkundeten, versuchte der Deutsche diese wegzustoßen und die Flucht zu ergreifen. Dabei verhielt er sich aggressiv und brachte lautstark seinen Unmut zum Ausdruck.
Die Polizisten hielten den jungen Mann fest, woraufhin dieser unkontrolliert um sich schlug und trat. Der Dortmunder wurde zu Boden gebracht. Dabei leistete er aktiv Widerstand und attackierte die Beamten erneut mit Tritten und Schlägen. Gegenüber den Einsatzkräften gab der Aggressor an, dass er ein Messer mit sich führen und dies auch einsetzen würde. Die Beamten fesselten ihn, wogegen sich der 17-Jährige sperrte. Dabei versuchte er in seine mitgeführte Bauchtasche zu greifen. Bei der Durchsuchung stellten die Polizisten ein Einhandmesser sicher. Es handelt sich hierbei sich um ein Messer, welches mittels einer, an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann.
In der Bundespolizeiwache nahmen die Einsatzkräfte Fingerabdrücke des jungen Mannes und fertigten Lichtbilder von ihm. Anschließend brachten sie ihn nach Hause.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs, Nötigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
In diesem Zusammenhang verweist die Bundespolizei auf die anstehenden Kontrollmaßnahmen (28. Juni bis 02. Juli) am Dortmunder Hauptbahnhof, die anlässlich des angekündigten Mitführverbotes von Waffen und gefährlichen Gegenständen durchgeführt werden.
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