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JÄNNER 18, 2022
Gemeinsame Pressemitteilung des Hauptzollamts Lörrach und der Staatsanwaltschaft Freiburg -
Lörrach. Weil am Rhein (ots) - Bereits am 6. Dezember letzten Jahres verhinderte ein Kontrollteam des Hauptzollamts Lörrach am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn den Einfuhrschmuggel von 54 Kilogramm CBD-Marihuana aus der Schweiz.
Zwei Fahrzeuge mit Zulassung im selben Schweizer Kanton waren direkt nacheinander in den Kontrollbereich am Grenzübergang gefahren. Die kontrollierende Zollbeamtin befragte zunächst den Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs nach mitgebrachten Waren. Dieser verneinte, dennoch entschloss sie sich zu einer eingehenderen Kontrolle und forderte den Mann auf, in die Kontrollbucht zu fahren. Einer ihrer Kontrollteampartner befragte fast zeitgleich den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs, welcher ebenfalls erklärte, keine anmeldepflichtigen Waren mitzuführen. Auf einen Stoffbeutel auf der Rücksitzbank angesprochen, reagierte dieser jedoch ausgesprochen nervös. Auch er wurde deshalb in die Kontrollbucht gewiesen. Im Kofferraum des Fahrzeugs fanden sich schließlich mehrere schwarze Plastiksäcke, augenscheinlich und dem wahrnehmbaren Geruch nach enthielten diese Marihuana. Im Zuge der parallelen Befragungen stellte sich schließlich heraus, dass sich die beiden Männer kannten und gemeinsam unterwegs waren.
Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde deshalb gegen die 27- und 26-jährigen Männer an Ort und Stelle ein Strafverfahren eingeleitet und beide vorläufig festgenommen. Nach einer Nacht in der Arrestzelle des Zollamts Weil am Rhein-Autobahn übernahmen die Kollegen des Zollfahndungsamts Stuttgart den Fall und führten die beiden Beschuldigten dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Lörrach vor, welcher Untersuchungshaft anordnete. Laboruntersuchungen ergaben, dass es sich bei dem Marihuana um sogenanntes CBD-Marihuana handelte, welches allerdings einen Anteil von mehr als 0,2 Prozent des psychoaktiven Wirkstoffs THC aufwies. Weitere Ermittlungen dauern noch an.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Lörrach, übermittelt durch news aktuell