Neubrandenburg: Zwei Fahrzeugführern die Weiterfahrt untersagt wegen gravierender Mängel an den landwirtschaftlichen Fahrzeugen

vonPresseportal.de
AUGUST 12, 2020

ots/Polizeiinspektion Neubrandenburg

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LK MSE (ots) - Am 10.08.2020 haben die Beamten der Besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow im Rahmen ihrer Streifentätigkeit zwei Fahrzeuge angehalten und kontrolliert. Beiden Fahrzeugführern wurden auf Grund der festgestellten Mängel die Weiterfahrt untersagt.

Zunächst kontrollierten die Beamten gegen 16:10 Uhr in Groß Dratow einen Ackerschlepper mit Anhänger. Fahrzeugführer war ein 40-jähriger Deutscher aus der Region. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Anhänger ohne Zulassung bzw. Einzelgenehmigung, ohne Papiere, FIN und Fabrikschild genutzt wurde. Alle vier Reifen waren über 30 Jahre alt und stark porös. Bei einem Reifen war das Profil dermaßen verschlissen, dass das darunterliegende Gewebe sichtbar war. Dieser Reifen hätte jederzeit platzen können. Die Beleuchtungseinrichtung fehlte gänzlich. Zudem stellten die Beamten fest, dass noch das alte DDR-Kennzeichen, beginnend mit dem "C" für Neubrandenburg angebracht war.

Gegen 17:45 Uhr haben die Beamten auf einem Tankstellengelände in Neubrandenburg, Ortsausgang zur B104 ebenfalls einen Ackerschlepper mit Anhänger kontrolliert. Auch hier hatte der Anhänger keine Zulassung bzw. Einzelgenehmigung, keine Papiere oder FIN und auch kein Fabrikschild. Der 51-jährige Neubrandenburger fuhr das Gespann ohne Kennzeichen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten zudem fest, dass ein Radbolzen sichtbar gelöst war.

In beiden Fällen haben die Beamten Strafanzeigen wegen der Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahrzeugzulassungsverordnung und Straßenverkehrszulassungsverordnung aufgenommen. Beiden Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt.

Die Beamten der Besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow werden auch weiterhin landwirtschaftliche Fahrzeuge kontrollieren.

Werden Anhänger zulassungsfrei betrieben, müssen die zulassungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Hierfür ist ein Nachweis über den landwirtschaftlichen Betrieb, den landwirtschaftlichen Zweck der Fahrt und damit einhergehend eine Einzelgenehmigung bzw. Betriebserlaubnis einzuholen. Das Fahrzeuggespann - der Ackerschlepper samt Anhänger - muss dann entsprechend gekennzeichnet sein. Unter anderem müssen sich Kennzeichnungen über die FIN und das Fabrikschild am Fahrzeug befinden, ein Geschwindigkeitsschild an der Rückseite des Anhängers "25 km/h" muss ebenfalls angebracht sein.



Quelle: Original-Content von: Polizeiinspektion Neubrandenburg, übermittelt durch news aktuell

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