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AUGUST 21, 2020
Das Hauptzollamt Karlsruhe warnt aus aktuellem Anlass vor drei neuen Betrugsmaschen von Kriminellen, die sich als deutsche Zollbehörde ausgeben.
Wie gehen die Täter dabei vor?
E-Mails
Der Zoll wurde jüngst von aufmerksamen Bürgern darauf hingewiesen, dass betrügerische Emails mit angeblichem Zollabsender in Umlauf seien. Per E-Mail werden Zahlungen von Zoll und Steuern unter der Nutzung von anonymen Prepaid-Zahlungsdienstleistern angefordert. Die deutsche Zollverwaltung fordert niemals die Zahlung von Einfuhrabgaben über Prepaid-Zahlungsdienstleister an!
Anrufe (Spoofing)
In der gesamten Bundesrepublik werden gehäuft Personen von dreisten Betrügern angerufen, die für ihre Bandansage mit Zahlungsaufforderung den Telefonnummernblock(0711 922-XXXX) des Hauptzollamts Stuttgart nutzen. In der betrügerischen Bandansage wird dem Anrufer suggeriert, dass ein Vollstreckungsbeschluss des Zolls vorliege und die Angerufenen zur Abwehr eines Gerichtsverfahrens Zahlungen auf ein Treuhandkonto leisten sollen. Der Zoll bedient sich, auch in seinen Vollstreckungsaufträgen, niemals solcher Bandansagen!
Briefpost
In den vergangenen Wochen hatten sich mehrere Personen, insbesondere in Hamburg, gemeldet und berichtet, dass sie per Post von einer angeblichen Rechtsanwaltskanzlei darüber informiert worden seien, sie hätten im Ausland im Lotto gewonnen. Die Gelder könnten aber noch nicht ausgezahlt werden, da beim Zoll noch "Transferabgaben" gezahlt werden müssten. Die Anrufer berichteten, dass ihnen zusammen mit dem Rechtsanwaltsanschreiben ein entsprechender Brief vom Zoll, mit angeblich korrekten Briefkopfangaben, vorgelegt wurde. Das Hauptzollamt Karlsruhe weist daraufhin, dass in der Regel keine Zollabgaben auf Bargeldimporte erhoben werden. Schenken Sie derartige Aufforderungen keinen Glauben.
"Die Betrüger gehen immer professioneller vor. Seien Sie achtsam, das Geld könnte vermutlich für immer verloren sein", so die Leiterin des Hauptzollamts Karlsruhe, Dr. Ulrike Berg-Haas.
Wenn Sie Zweifel an der Echtheit von Anrufen, Briefen oder E-Mails haben, dann wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Hauptzollamt oder jede andere Dienststelle des Zolls oder der Polizei.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell