Hamburg: Zoll stoppt Fahrzeugschmuggel / Ohne Zollanmeldung eingereist

vonPresseportal.de
JUNI 21, 2022

ots/Hauptzollamt Hamburg

Hamburg (ots) - Bereits letzten Donnerstag stoppte ein Kontrollteam einen Mercedes-Benz AMG mit britischer Zulassung im Bereich der BAB 1, Fahrtrichtung Norden. "Der 20-jährige deutsche Fahrzeugführer gab an, das Fahrzeug im Auftrag eines Familienmitglieds für Tuningarbeiten nach Deutschland gebracht zu haben," erklärt Pressesprecher Oliver Bachmann. "Die entsprechenden Verzollungsunterlagen konnten jedoch nicht vorgelegt werden."

Freitag traf es einen Wagen der Mercedes-Benz A-Klasse mit Schweizer Zulassung kurz nach Verlassen der BAB 255 stadteinwärts "Die 23-jährige Schweizer Fahrzeugführerin gab an, ihren Wohnsitz vor Kurzem nach Deutschland verlegt zu haben. Das Fahrzeug wurde bei der Ummeldung schlicht nicht beachtet."

Sonnabend erwischten die Zöllnerinnen und Zöllner erneut auf der BAB 1 in Richtung Norden ein weiteres in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug, bei dem sich der Sachverhalt ähnlich darstellt. "Der 26-jährige Schweizer lebt seit geraumer Zeit in Hamburg. Die Notwendigkeit des Anmeldens des Fahrzeugs war ihm nicht bewusst."

Wegen Verdachts der Steuerhinterziehung leiteten die Kontrollteams jeweils ein Strafverfahren gegen die Fahrzeugführer bzw. die Fahrzeugführerin ein. Für die zu erwartenden Einfuhrabgaben wurden entsprechende Sicherheitsleistungen festgesetzt. Im ersten Fall konnte die Sicherheit nicht entrichtet werden, sodass das Fahrzeug sichergestellt und zur Verwahrungsstelle gebracht wurde. In den anderen Fällen wurden die Sicherheitsleistungen per Sofortüberweisung bzw. bar entrichtet. Alle drei Vorgänge sind zur weiteren Bearbeitung an die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Hamburg abgegeben worden. "Da die Fahrzeuge dauerhaft in Deutschland genutzt werden, darf davon ausgegangen werden, dass jeweils noch ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Kfz-Steuer-Hinterziehung gegen die jeweiligen Nutzer eingeleitet wird," so Bachmann.

Zusatzinformationen:

Immer wieder kommt es vor, dass außerhalb der EU zugelassene Fahrzeuge in Deutschland durch EU ansässige Personen (Lebensmittelpunkt) genutzt werden, ohne dies beim Zoll anzumelden. Da die Schweiz und Großbritannien nicht Mitglieder der Europäischen Union (EU) sind, können dann Einfuhrabgaben für das jeweilige Fahrzeug entstehen.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell

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