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SEPTEMBER 16, 2020
Hamburg (ots) - Bereits vor einer Woche überprüften Hamburger Zöllner bei einer Routinekontrolle auf Einhaltung der Zollvorschriften in Hamburg-Wandsbek einen Kleintransporter.
"Im Verlauf dieser Kontrolle gab der Fahrer an, diverse Waren an so genannte Afro-Shops ausliefern zu wollen", erklärt Pressesprecher Oliver Bachmann. "Die Zöllner nahmen daraufhin die gesamte Ladung näher in Augenschein. Neben vielen unauffälligen Produkten stellten sie aber auch mehrere Kartons mit Bleich-Cremes und Nahrungsergänzungsmitteln, die in Indien hergestellt und aus Accra, Ghana, in die Niederlande verbracht wurden, fest. Die Inhaltsstoffe beider Waren fallen nach Rücksprache mit dem Amt für Verbraucherschutz jedoch unter das Arzneimittelgesetz und sind deshalb nicht einfuhr- und verkehrsfähig."
Es wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet. Die 120 Tuben Bleich-Creme und 950 Flaschen Nahrungsergänzungsmittel wurden sichergestellt. Nach Beendigung des Verfahrens werden sie vernichtet.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell