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JULI 14, 2022
Kiel und Lübeck (ots) - Rund 13,5 Kilo Marihuana stellte eine Kontrolleinheit des Hauptzollamts Kiel am 4. Juli auf der BAB 1, Rastplatz Ohlendiek, in Fahrtrichtung Norden im Fahrzeuginneren eines Pkw sicher.
Die Zöllnerinnen und Zöllner einer Kontrolleinheit des Hauptzollamts Kiel waren am Montagabend zu Routinekontrollen auf der BAB 1 unterwegs. Das Fahrzeug mit Itzehoer Kennzeichen wurde durch die Zöllner auf den Rastplatz Ohlendiek geleitet. Zunächst folgte der PKW auf den Rastplatz, wollte dort jedoch wieder auf die Autobahn fahren. Nur indem sich die Einsatzkräfte mit ihrem Streifenwagen davorstellten, konnte die Weiterfahrt verhindert werden. Während sich der 21-jährige Fahrer ordnungsgemäß ausweisen konnte, führte, der ebenfalls 21-jähriger Beifahrer keine Ausweispapiere mit sich.
Bei der sich anschließenden Kontrolle der Personen stießen die Zöllnerin und Zöllner in einer Umhängetasche auf ein Messer, das im Sinne des Waffengesetzes als verbotene Waffe gilt, sowie ein Tütchen mit Marihuana und Haschisch.
Im Fahrzeug der beiden Personen befanden sich in mehreren Kartons zwölf in Vakuumfolie verpackte Pakete mit Marihuana. Jedes Paket hatte ein Gewicht von ca. einem Kilo. Darüber hinaus wurden weitere Gefrierbeutel mit kleineren Mengen Marihuana gefunden. Insgesamt wurde nach amtlicher Verwiegung ein Gesamtbruttogewicht von 13.43 kg festgestellt. Außerdem wurde bei den Personen Bargeld in Höhe von 600 Euro aufgefunden. Gegen beide wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Verbringens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Bannbruch sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet worden.
Bei einer anschließen erfolgten Wohnungsdurchsuchung wurde außerdem weiteres Bargeld und Verpackungsmaterialien aufgefunden. Beide Beschuldigten wurden vorläufig festgenommen. Nachdem sich der Tatverdacht gegen den Fahrer des Pkw erhärtet hatte, erließ das Amtsgericht Lübeck auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 05. Juli 2022 einen Haftbefehl gegen diesen. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Hamburg -Dienstsitz Kiel- übernommen.
Zusatzinformation: Bannbruch begeht, wer verbotene Gegenstände in den Gesetzesbereich ein-, aus- oder durchführt. (§ 372 Abgabenordnung (AO)).
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Kiel, übermittelt durch news aktuell