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SEPTEMBER 08, 2021
Kiel, Lübeck, Bad Oldesloe, Stormarn, Ostholstein, Deutschland, Schleswig-Holstein (ots) - Bei einer erneuten Prüfung auf dem Gelände eines großen Paket-Verteilzentrums in Bad Oldesloe kontrollierten Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel gestern 310 Kurierfahrer*innen und stellten dabei 9 illegal Beschäftigte fest.
Die rund 150 Zöllner*innen, die von 32 Einsatzkräften der Landespolizei, Bundespolizei, Mitarbeitern der Ausländerbehörde sowie dem Technischen Hilfswerk unterstützt wurden, kontrollierten bei Subunternehmen beschäftigte Kurierfahrer*innen und befragten sie nach ihren Arbeitsverhältnissen.
Es wurden insgesamt 9 illegal Aufhältige festgestellt, gegen die ein Strafverfahren wegen Beschäftigung ohne gültigen Aufenthaltstitel nach § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet wurde. Sie erhielten eine Meldeauflage von der Ausländerbehörde.
6 Personen müssen sich zudem wegen Urkundenfälschung nach § 267 Strafgesetzbuch (StGB) verantworten, da sie sich mit gefälschten Personaldokumenten auswiesen hatten.
Insgesamt 5 Personen wurden von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt.
Zusätzlich besteht bei allen der Anfangsverdacht eines Mindestlohnverstoßes nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG).
Anlass dieser Prüfung waren gewonnene Hinweise aus der erst Mitte August durchgeführten regionalen Schwerpunktprüfung, bei der die Zöllner*innen des Hauptzollamts Kiel Lagerarbeiter*innen und Werkbusfahrer*innen kontrolliert und hierbei 19 illegal beschäftigte Lagerarbeiter*innen festgestellt hatten.
Prüfungsschwerpunkte der gestrigen Prüfung waren daher die illegale Beschäftigung von Ausländern, die Einhaltung des seit dem 01. Juli 2021 gültigen allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz ( MiLoG) in Höhe von 9,60 Euro/Stunde, die Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ( AEntG ), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen.
Ob noch weitere Verstöße gegen das Mindestlohngesetz vorliegen, wird die sich nun anschließende Geschäftsunterlagenprüfung ergeben.
Zusatzinformation:
Von illegaler Beschäftigung wird gesprochen, wenn Drittstaatsangehörige ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel und ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt werden. Werden Fälle illegaler Beschäftigung im Rahmen der allgemeinen Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls aufgedeckt, werden diese an die zuständige Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde weitergeleitet, die gegebenenfalls Bußgeldverfahren oder strafrechtliche bzw. aufenthaltsrechtliche Schritte einleiten. EU-Ausländer und EFTA-Staatsangehörige sind von dieser Regelung nicht erfasst; sie gelten als den deutschen Arbeitnehmer*innen gleichgestellt und benötigen keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Für sie gilt des Prinzip der "EU-Freizügigkeit".
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Kiel, übermittelt durch news aktuell