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NOVEMBER 10, 2021
Dresden (ots) - Am 9. November 2021 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse in der Fleischwirtschaft. Beim Hauptzollamt Dresden waren 66 Beschäftigte im Einsatz und befragten 181 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zusätzlich werden aktuell noch Geschäftsunterlagen von 23 Unternehmen geprüft.
Nach bisherigen Erkenntnissen ergaben sich im Bereich des Hauptzollamts Dresden folgende Feststellungen:
- Einleitung von zwei Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Verletzung der Stundenaufzeichnungspflicht
- Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz
Des Weiteren war ein Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet. In einem weiteren Fall stellten die Zöllner einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Die Prüfungen dauern noch an.
Bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen in der Fleischwirtschaft insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen so-wie die illegale Beschäftigung von Ausländern im Fokus.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) wurde in der Fleischindustrie ein Verbot von Werkverträgen sowie von Leiharbeit eingeführt. Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2021 in der gesamten Verarbeitungskette der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) keine Arbeitnehmer von Dritten und keine Selbstständigen mehr tätig sein und seit dem 1. April 2021 auch keine Leiharbeitnehmer mehr überlassen werden dürfen.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Dresden, übermittelt durch news aktuell