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OKTOBER 07, 2022
Magdeburg (ots) - Am 05.Oktober 2022 konnten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg bei einer Baustellenprüfung im Stadtgebiet Magdeburg insgesamt fünf osteuropäische Bauarbeiter (2 Serben, 1 Nordmazedonier, 1 Albaner, 1 Bosnier) feststellen.
Im Verlauf der Prüfung stellte sich heraus, dass diese nicht über einen erforderlichen Aufenthaltstitel verfügten, sodass gegen die Personen jeweils Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts nach § 95 Absatz 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet wurden. Zudem wurden Bußgeldverfahren nach § 404 Absatz 2 Nr. 4 des Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) wegen des Verdachts der Ausübung einer Beschäftigung ohne Erlaubnis eingeleitet.
Die Personen wurden zum Tatvorwurf vernommen. In Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde wurden die vorgelegten Ausweisdokumente eingezogen und die Personen an die Ausländerbehörde zur Durchführung weiterer ausländerrechtlichen Maßnahmen verwiesen.
Die Ermittlungen zum Arbeitgeber der Osteuropäer dauern noch an. Dem Arbeitgeber droht die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt sowie die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch.
Die Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel und Erlaubnis kann für Arbeitgeber mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 EUR belegt werden.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Magdeburg, übermittelt durch news aktuell