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MÄRZ 08, 2021
Dresden (ots) - Am 2. März 2021 erregte ein Postpaket aus der Ukraine das Interesse der Zöllner bei der Abfertigungsstelle IFS Radefeld (Schkeuditz). Die Sendung sollte zur Einfuhr nach Deutschland zollrechtlich abgefertigt werden. Der Inhalt der Sendung war als "home decor" deklariert. Auf dem Röntgenbild war jedoch eindeutig der Umriss eines Vogels erkennbar.
Bei dem präparierten Vogel handelte es sich um eine Eule. Um die genaue Art bestimmen zu können, erfolgte eine Begutachtung durch Experten des Senckenberg Museums für Tierkunde in Dresden. Diese kamen zu dem Ergebnis, dass es sich um ein Exemplar einer Wal-dohreule Asio otus handelt. Diese Eulenart ist nach den einschlägigen Verordnungen streng geschützt. Die ca. 37 Zentimeter große Eule wurde daraufhin vorläufig beschlagnahmt. Der Empfänger hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats die erforderlichen CITES Einfuhrgenehmigungen nachzureichen. Andernfalls bleibt der Vogel beschlagnahmt und den Empfänger erwartet ein Strafverfahren.
Zusatzinformation:
Um der Gefährdung bzw. der Bedrohung wirksam begegnen zu können, wurde 1973 das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" - kurz das "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" (WA) - abgeschlossen. Dieses Abkommen ist international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on Interna-tional Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) bekannt. In Deutschland ist CITES seit 1976 gültig.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Dresden, übermittelt durch news aktuell