Zoll am Flughafen Hamburg verhindert Medikamentenschmuggel

vonPresseportal.de
JÄNNER 20, 2023

ots/Hauptzollamt Itzehoe

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Itzehoe (ots) -

Den Schmuggel von mehr als 6.100 Tabletten, Kapseln und medizinischen Spraydosen haben Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Itzehoe am Flughafen Hamburg am 16. Januar 2023 verhindert.

Ein aus Afrika einreisender Mann wurde beim Verlassen des grünen Kanals mit seinem Reisegepäck und zwei Kartons einer Kontrolle unterzogen. Beim Röntgen der Kartons waren die Blisterpackungen der Tabletten bereits zu erkennen. Nach dem Öffnen der Kartons wurden dann unter anderem 2.500 Antibiotikatabletten mit verschiedenen Wirkstoffen sowie Abführmittel, Verhütungsmittel und Antirheumatika festgestellt.

Aufgrund der Menge an Arzneimitteln geht der Zoll davon aus, dass diese zum Verkauf bestimmt sein könnten. Die dafür notwendigen Genehmigungen konnte der Reisende nicht vorlegen.

Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg durch das Zollfahndungsamt Hamburg - Dienstsitz Kiel - geführt.

Information (Quelle: www.zoll.de):

Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel nur in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingeführt werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf für maximal drei Monate je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und hierher zurück verbracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Arzneimittel in Deutschland zugelassen bzw. registriert sind.

Arzneimittel, die in Deutschland vermarktet werden sollen, bedürfen hierzu grundsätzlich einer behördlichen Genehmigung in Form einer Zulassung durch die zuständige Bundesoberbehörde (für Humanarzneimittel das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - BfArM - bzw. das Paul-Ehrlich-Institut - PEI -) oder durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft bzw. den Rat der Europäischen Union.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Itzehoe, übermittelt durch news aktuell

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