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APRIL 04, 2022
Bodenseekreis (ots) -
Zollbeamte einer Friedrichshafener Kontrolleinheit haben bei der Überprüfung zweier Shisha-Bars im Bodenseekreis vergangene Woche zwölf Kilogramm Wasserpfeifentabak sichergestellt.
Die Bar-Betreiber hatten die Verpackungen geöffnet und den Tabak daraus verkauft, was rechtlich nicht erlaubt ist. Im Tabaksteuerrecht ist festgelegt, dass Tabak nur in den jeweiligen Kleinverpackungen abgegeben werden darf.
Die Zöllner leiteten ein Bußgeldverfahren ein. Einer der Betreiber war bereits im November letzten Jahres wegen gleicher Verstöße aufgefallen.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Ulm, übermittelt durch news aktuell