vonPresseportal.de
DEZEMBER 10, 2024
Rosenheim, München (ots) - Bei der kürzlich durchgeführten Überprüfung der Reisenden am zentralen Busbahnhof in München durch die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Rosenheim fanden die Zöllnerinnen und Zöllner Methadon und ein mitgeführtes Einhandmesser bei einem Reisenden sowie 36 Gramm Marihuana, versteckt in einem Bauchgurt aus Klebeband.
Bei der Kontrolle des von Amsterdam angekommenen Reisebusses zeigte Zollhündin Siri das Vorhandensein von Betäubungsmittel bei einer aussteigenden Person an. Tatsächlich befanden sich in der Umhängetasche des Mannes 60 Milliliter Methadonsaft sowie drei Methadontabletten. Da kein Rezept dafür vorgelegt werden konnte, stellten die Zöllner das Rauschgift sicher. Außerdem führte der Reisende auch ein Einhandmesser mit sich, das der ZOLL ebenfalls beschlagnahmte. Das Hauptzollamt Rosenheim leitete ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln ein. Dem Mann droht nun eine empfindliche Strafe. Der Drogenersatzstoff Methadon, der beim Konsumenten, meist ehemalige Heroinabhängige, die körperlichen Entzugserscheinungen ausgleichen soll, ist grundsätzlich nur auf Rezept in der Apotheke erhältlich. Das sichergestellte Methadon war für jemand anderen (laut Fläschchenaufdruck) bestimmt und wurde wohl auf dem Schwarzmarkt erworben.
Bei einem weiteren Reisenden aus einem Linienbus aus Polen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner 36 Gramm Cannabis fest. Beim Abtasten entdeckten sie einen für Kokain-Schmuggler typischen Bauchgurt aus sogenanntem Panzer-Tape, den der Mann direkt am Körper trug. Das in dem selbstgefertigten Gurt gefundene Marihuana stellte der ZOLL sicher und leitete gegen die Person ein Strafverfahren ein.
"Es geht darum, insbesondere die Einfuhr von verbotenen Gegenständen, Rauschgift, von in Deutschland nicht versteuerten Zigaretten, unerlaubten Waffen und anderen Schmuggelwaren zu verhindern.", erklärt Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. "Nach wie vor reagieren die Reisenden überrascht auf die Kontrollen des ZOLLs während der Ein-, Aus- oder Durchreise. Die Unterstützung durch unsere Zollhunde ist dabei ein wichtiger Faktor und unterstützt die Kolleginnen und Kollegen bei ihrer täglichen Arbeit, insbesondere beim Abspüren von Reisenden." Die fünfjährige Malinois-Hündin Siri hat bereits zahlreiche Kontrollen der Münchner Kontrolleinheit erfolgreich begleitet.
Zusatzinformation:
Bei der Einreise nach Deutschland dürfen Sie nicht jede Ware ohne Weiteres mitbringen. So kann es Beschränkungen oder Einfuhrverbote geben. Bestimmte Waren wie Arznei und Drogen, aber auch jugendgefährdende verfassungswidrige Medien unterliegen in Deutschland Genehmigungspflichten oder Verboten. Geldmittel ab 10.000 Euro müssen Sie anmelden. Mitgebrachte Waren und Geschenke können innerhalb einer bestimmten Freimenge zoll- und steuerfrei bleiben. Dabei müssen die geltenden Freimengen und gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Mehr dazu unter https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/rueckkehr-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell