Konstanz : ZOLL entdeckt geschmuggelten Hundewelpen

vonPresseportal.de
OKTOBER 25, 2024

ots/Hauptzollamt Singen

ots/Hauptzollamt Singen

Singen (ots) - Hundewelpe aus der Republik Moldau eingeschmuggelt.

Stühlingen: Einen drei Monate alten Cavalier King Charles Spaniel Welpen fanden Zöllner des Hauptzollamts Singen vergangenen Mittwoch im Kofferraum eines aus der Republik Moldau kommenden Mercedes. Der 22-jährige Fahrer gab auf Befragen gegenüber den Ermittlern an, dass Tier einer Bekannten nach Rastatt bringen zu wollen. Zoll- und veterinärrechtliche Dokumente konnte er für das Tier nicht vorweisen.

"Die Transportbox des Hundes befand sich in einem miserablen Zustand. Der Hund saß zwischen seinen eigenen Exkrementen", beschreibt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. "Die Kontrollbeamten haben den Welpen sichergestellt und ihm Futter und Wasser gegeben. Auf die Beamten wirkte der Welpe nicht ausreichend versorgt und verängstigt", so Müller weiter. Das Tier wurde dem Veterinäramt in Waldshut in Obhut gegeben.

Zusatzinformationen:

Für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) gelten zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut die tiergesundheitlichen Bestimmungen der Europäischen Union. Damit es bei der Einreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Nicht-EU-Staat importiert wird,

- durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein, - eine gültige Tollwutschutzimpfung haben, - von einem EU-Heimtierausweis (Tier aus der EU) bzw. von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus einem Nicht-EU-Staat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen ist. - Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund eines Bluttests (Tollwutantikörpertest) mitzuführen.

Voraussetzung für die Einreise in die EU ist des Weiteren die Begleitung der Tiere durch eine verantwortliche Person, d.h. durch den Besitzer oder der von dieser schriftlich ermächtigten Person, die eine schriftliche Erklärung mitführt, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf bzw. Besitzerwechsel dient.

Für Einreisen aus Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz gelten gesonderte Regelungen.

Weitere Informationen finden sie unter www.zoll.de (Vorschriften für die Einfuhr von Heimtieren aus Nicht-EU-Staaten)


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Singen, übermittelt durch news aktuell

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