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JÄNNER 27, 2022
Augsburg/Neu-Ulm/Lindau (ots) - Augsburg/Neu-Ulm/Lindau:
Vor Kurzem führten Beschäftigte des Hauptzollamts Augsburg, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Lindau, verdachtsunabhängige Kontrollen im Landkreis Neu-Ulm durch. In einer Gaststätte wurde bei einer Prüfung eine serbische Servicekraft bei der Arbeit an der Theke und beim Bedienen von Gästen angetroffen. Die Sichtung der Ausweispapiere der serbischen Staatsangehörigen ergab, dass sie lediglich im Besitz eines serbischen Reisepasses und eines slowakischen befristeten Aufenthaltstitels war. Als Drittstaatsangehörige hätte sie für die Beschäftigung in dem Neu-Ulmer Gastronomiebetrieb über einen deutschen Aufenthaltstitel mit einer Arbeitserlaubnis verfügen müssen. Da die Servicekraft beides nicht vorweisen konnte, wurde gegen sie noch vor Ort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Anhand der im Rahmen der Personenerfassung gemachten Angaben und einer Abfrage bei der Deutschen Rentenversicherung konnte festgestellt werden, dass die Beschuldigte bereits seit Anfang November 2021 ohne Genehmigung in dem Restaurant arbeitete. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft wurde für die Durchführung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung erhoben. Die Ausweisdokumente der serbischen Staatsangehörigen wurden einbehalten und der zuständigen Ausländerbehörde zur Verfügung gestellt, die über den Ausreisezeitraum der Beschuldigten entscheidet. Symbolbild: Gastronomie
HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.de
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg, übermittelt durch news aktuell