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FEBRUAR 01, 2022
Karlsruhe (ots) -
Am vergangenen Wochenende kontrollierten Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden eine 46-Jährige auf ihrem Weg zur Ausreise in die Türkei.
Dabei machten die Beamten eine erstaunliche Entdeckung, denn zwischen den einzelnen Seiten mehrerer Bücher fanden sie insgesamt 40.700 Schweizer Franken (umgerechnet ca. 39.000 Euro). Des Weiteren entdeckten die Zöllner in einer Taschentuchpackung mehrere Goldmünzen im Wert von 6.300 Euro.
Gegen die Reisende wurde vor Ort ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da sie Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel in Höhe von umgerechnet 45.300 Euro nicht angemeldet hatte. Ferner wurde eine Strafsicherheit in Höhe von 11.800 Euro erhoben.
Zusatzinformationen:
Wer mit Barmitteln (hierzu zählen unter anderem Banknoten, Münzen und Gold) im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland ein- bzw. aus Deutschland ausreist, muss diesen Betrag beim Zoll anmelden. Unterlässt man eine solche Anmeldung oder macht unrichtige bzw. unvollständige Angaben, droht einem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell