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SEPTEMBER 08, 2022
Braunschweig (ots) -
BAB 2 / Braunschweig: Zoll stellt am 06.09.2022 auf der Autobahn 2 bei Braunschweig-Watenbüttel einen jungen Hundewelpen sicher.
Einen jungen Hundewelpen stellte eine Streife der Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig auf der Autobahn 2 bei Braunschweig-Watenbüttel sicher. Bei der Routinekontrolle eines serbischen Fahrzeugs kam nach dem Öffnen des Kofferraums ein junger Hundewelpe in einer kleinen Transportbox zum Vorschein. Für den Hundewelpen, der aus Nordmazedonien stammte, konnte der Fahrer außer einem nordmazedonischen Heimtierausweis, keinerlei weitere Papiere vorlegen. Bei der Durchsicht der Papiere stellten die Zöllner fest, dass die notwendige Tollwutimpfung erst vor 3 Tagen erfolgt ist. Dies stellt einen Verstoß gegen tierseuchenrechtliche Vorschriften dar. Daraufhin wurde der zuständige Amtstierarzt kontaktiert, der die sofortige Sicherstellung des Hundes zum Zwecke einer amtlichen Quarantäne in einem ortsansässigen Tierheim angeordnet hat.
Immer wieder stellen Zöllner des Hauptzollamts Braunschweig bei ihren Kontrollen die Einfuhr von jungen Hundewelpen fest. Und oft spielt leider der gewinnbringende Weiterverkauf die Hauptrolle. Ohne die Kosten für tierärztliche Untersuchungen, Impfungen oder Dokumente ist die Versuchung für Schmuggler sehr groß. Das Wohl des Tieres bleibt dabei oft auf der Strecke, erklärt Thomas Czapla, Pressesprecher vom Hauptzollamt Braunschweig. Der Hund sollte nach Dänemark gebracht werden. Ob es sich hierbei um ein Handelsgeschäft oder ein Geschenk handelt, ist noch unklar. Der Fahrer hat noch vor Ort die entstandenen Steuerabgaben entrichtet. Zusätzlich wird das Veterinäramt weitere rechtliche Schritte gegen den Fahrer prüfen.
Hintergrundinformation:
Für Heimtiere wie zum Beispiel Hund oder Katze gelten bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten die tiergesundheitlichen Bestimmungen der Europäischen Union. Kennzeichnungen, um das Tier eindeutig zuordnen zu können, Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer sind ebenso notwendig wie ein tierärztlicher Nachweis über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut. Hundewelpen dürfen erst ab einem bestimmten Alter gegen Tollwut geimpft werden. Nach der Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes (ca. 21 Tage) dürfen Sie erst dann nach Deutschland einreisen. Eine Impfung 3 Tage vor einer Einreise, wäre somit nicht ausreichend und stellt eine Gefahr für Mensch und Tier dar. Der Zoll muss dann im Rahmen des Seuchenschutzes entsprechend handeln. Die Einreise in die EU darf auch nicht dem Zweck des Verkaufs bzw. Besitzerwechsels dienen. Werden Tiere aus Nicht-EU-Staaten in die EU eingeführt, so fallen ggf. auch noch weitere Steuern an.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell