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JÄNNER 10, 2023
KÖLN/BONN/SIEGEN/SIEGBURG (ots) - Die Vorankündigung zeigte Wirkung: Bahnreisende nehmen von der Mitnahme gefährlicher Gegenstände Abstand!
Nachdem die Bundespolizei für die Hauptbahnhöfe Köln, Bonn, Siegen sowie für den Bahnhof Siegburg/Bonn eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen erlassen hat, stellte die Bundespolizei am ersten der beiden Wochenenden (06. - 08. Januar) nur vereinzelt Waffen und waffenähnliche Gegenstände sicher.
Insgesamt zufrieden zeigt sich der Leitende Polizeidirektor Udo Peltzer über das erste Wochenende der Waffenverbotszone im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln. Neben acht sichergestellten Gegenständen am Kölner Hauptbahnhof, fanden die Einsatzkräfte während ihrer insgesamt gut 300 Kontrollen an allen betroffenen Bahnhöfen ergänzend in Siegburg drei Stichwaffen und in Bonn einen Teleskopschlagstock auf.
Zusammenfassend verzeichnete die Bundespolizei 12 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung. Mit neun Messern bildete diese Art der "mitgeführten Waffe" wieder einmal den Schwerpunkt. Weiterhin stellten die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, jeweils in der Zeit von 18-2 Uhr, einen Teleskopschlagstock und zwei Tierabwehrsprays sicher.
Obgleich die Verstöße erfreulicherweise hinter den Erwartungen zurückgeblieben waren, zeigte ein weiterer Fall vom Sonntag (08. Januar), der außerhalb der festgelegten Zeiten der Waffenverbotszone lag, die Wichtigkeit dieser: Gegen 13 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof einen Schlafenden. Beim Abgleich der Daten stellten die Beamten fest, dass der 34-Jährige bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war. Bei der Durchsuchung fanden die Bundespolizisten eine scharfe Schusswaffe ohne Munition, jedoch auch ohne Seriennummer oder Prüfzeichen. Die Waffe stellten sie sicher, den Mann nahmen sie fest.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell