Linz: Vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen

vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 19, 2020

Gewehr - Symbolbild
© pixabay.com

Am 18. November 2020 gegen 21:10 Uhr versuchte ein 31-jähriger türkischer Staatsbürger aus Steyr, auf einem mittels Schrankenanlage gesicherten Betriebsgelände im Bezirk Linz-Land, in einem circa 35 x 17 Meter großen Lagerraum aus Zeltplane, eine Rattenplage zu bekämpfen. Dazu verwendete er ein Federdruck-Luftgewehr und gab im Zeitraum von etwa 5 – 10 Minuten drei Schüsse auf die Nager ab. Zwei der spitzen Bleigeschosse prallten vom betonharten Lagerboden ab, durchschlugen die Zeltplane und flogen in Richtung eines Sattelzugfahrzeuges. In diesem Fahrzeug in etwa zehn Meter Entfernung, nächtigte ein 34-jähriger tschechischer Staatsbürger. Als der Lenker nach dem ersten Aufpralllaut Nachschau hielt und das Fahrerfenster öffnete, kam es nach kurz danach zum nächsten Geschosseinschlag auf der linken Fahrerkabinenseite, wobei ein abprallendes Teilstück ihn im Gesicht streifte und dadurch leicht verletzte. Die Polizei wurde verständigt und konnte den Schützen am Betriebsgelände ausforschen. Ein vorläufiges Waffenverbot wurde ausgesprochen und die Waffe samt Munition vorläufig sichergestellt. Der 31-Jährige wird bei der Staatsanwaltschaft Linz angezeigt.


Quelle: LPD Oberösterreich

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