Innsbruck: Vorgangsweise bei Covid-19-Fällen im Stadtmagistrat

vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 03, 2020

Foto: Stadt Innsbruck

Aktuell nur wenige Corona-Positive in der städtischen Verwaltung

Aufgrund der insgesamt steigenden Corona-Zahlen kommt es zwangsläufig auch im Stadtmagistrat Innsbruck zu positiven Fällen. Aktuell ist die Lage aber überschaubar und liegt auf Ebene der Verwaltung im niedrigen zweistelligen Bereich. Insgesamt sind im Rathaus rund 1.730 MitarbeiterInnen beschäftigt.

Klare Strategie

Bürgermeister Georg Willi hat in seiner Funktion als Personalreferent und Gemeindeeinsatzleiter folgende Vorgangsweise im Zusammenhang mit der Information über Covid-19-Fälle im Stadtmagistrat festgelegt: Auf Verwaltungsebene ist der Schutz der Privatsphäre der MitarbeiterInnen oberstes Gebot. Bei Fällen in den Reihen der Politik wird nach Rücksprache mit den Betroffenen die Öffentlichkeit informiert.

Bei Auftreten von positiven Fällen im Magistrat geht das Gesundheitsamt in gleicher Weise vor wie bei jedem anderen Fall in der Bevölkerung. Der/die Betroffene wird informiert und abgesondert, im Anschluss werden die Kontaktpersonen bestimmt und das dafür notwendige Prozedere durchgeführt.

Strenge Hygienebestimmungen

Unabhängig von positiven Fällen gelten im Stadtmagistrat strenge Hygienebestimmungen, die neben dem Schutz der Bevölkerung auch dem der MitarbeiterInnen dienen. Aktuell wird zumeist in Teams gearbeitet, die sich zwischen Präsenz und Homeoffice abwechseln. Darüber hinaus finden Besprechungen großteils telefonisch oder per Videokonferenz statt. In allen Bereichen, außer am Schreibtisch, tragen die MitarbeiterInnen einen Mund-Nasen-Schutz. Selbstverständlich ist auch die regelmäßige Desinfektion im Rathaus Vorschrift.


Quelle: Stadt Innsbruck

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