Salzburg: Volksbefragung Mobilitätslösung - Beschlossene Fragestellung ist gesetzeskonform

vonRedaktion International
SEPTEMBER 21, 2024

Salzburg

Große Informationskampagne von Salzburg Verkehr läuft / Teilnahme vor Ort oder per „Brief“ möglich

(LK) Das Land Salzburg hat die Volksbefragung für 10. November 2024 angesetzt und die Fragestellung wird immer wieder von verschiedensten Gruppen und Einrichtungen hinterfragt. „Die Fragestellung ist rechtskonform und sie entspricht allen Anforderungen für dieses direktdemokratische Instrument. Die Aufgabe des Landes ist es, über den Gesamtkomplex zu informieren und genau das wird in den kommenden Wochen noch weiter im Abstimmungsgebiet stattfinden“, sagt Paul Sieberer, Leiter der Landeslegistik.

Für den Verkehr in Salzburg ist das neue Gesamtverkehrskonzept für die Zukunft von großer Bedeutung. Aus diesem Grund hat Salzburg Verkehr neben den Planungen zum S-LINK auch Planungen für den gesamten Zentralraum durchgeführt. Über die Umsetzung dieses Großprojekts sind die Bürgerinnen und Bürger der Bezirke Salzburg-Umgebung, Hallein und der Stadt Salzburg aufgerufen, in der Volksbefragung am 10. November abzustimmen.

Sieberer: „Fragestellung genau geprüft.“

„Die Fragestellung wurde rechtlich genau geprüft. Sie ist eindeutig, nicht suggestiv und wirft auch keine Missverständnisse auf. Der Inhalt konzentriert sich auf das Gesamtkonzept, das allen Bürgerinnen und Bürgern sowohl im Internet als auch in vielen Veranstaltungen und im Rahmen einer eigenen postalischen Bürgerinformation vorgestellt wird“, so Paul Sieberer, Leiter der Landeslegistik.

Umfassende Information an alle Haushalte

Salzburg Verkehr hat eine große Informationskampagne bereits im Sommer gestartet. In den kommenden Wochen wird es neben der umfassenden Information in Print und Online auch viele Veranstaltungen vor Ort im Auftrag von Salzburg Verkehr geben. Außerdem wird das Land Salzburg alle Haushalte in den drei Bezirken mit detaillierter Information zum Projekt, den Risiken und der Finanzierung informieren. Ebenfalls wird auch die Teilnahmemöglichkeiten an der Abstimmung, etwa das „Wählen per Brief“ mit Abstimmungskarte, genau dargestellt. Diese amtliche Mitteilung wird in den Tagen nach dem Nationalfeiertag zugestellt werden.

Fixierte Fragestellung

Die Landesregierung hat folgende Fragestellung für die Bürgerbefragung am 10. November beschlossen:

Quelle: Land Salzburg

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