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JÄNNER 05, 2022
Mettmann (ots) - Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Erkrath ---
Am Montagabend des 03.01.2022, in der Zeit zwischen 19.30 Uhr und 21.50 Uhr, parkte ein silbergrauer PKW VW Polo auf dem öffentlichen Parkplatz eines Fitnessstudios an der Heinrich-Hertz-Straße 16 im Erkrather Ortsteil Unterfeldhaus. In dieser Zeit wurde der Polo von einem anderen noch unbekannten Fahrzeug im rechten seitlichen Heckbereich angefahren, gestreift und beschädigt. Obwohl dabei allein an dem silbernen VW ein geschätzter Karosserie- und Lackschaden in Höhe von mehreren hundert Euro entstand, entfernte sich der noch unbekannte Verursacher mit seinem Fahrzeug unerlaubt vom Unfallort ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Erkrath, Telefon 02104 / 9480-6450, jederzeit entgegen.
--- Monheim am Rhein ---
Am Dienstagnachmittag des 04.01.2022, gegen 13.50 Uhr, befuhr eine 28-jährige Frau aus Düsseldorf, mit einem schwarzen PKW Opel Adam mit Mettmanner Kennzeichen (ME-), die innerörtliche Sandstraße in Monheim am Rhein, aus Richtung Griesstraße kommend. Als sie den Kreisverkehr in Höhe Monheimer Straße (L 293) durchfuhr und den Kreisel über diese in Richtung Berghausener Straße verlassen wollte, musste sie ihr Fahrzeug am Fußgängerüberweg an der nördlichen Kreiselausfahrt verkehrsbedingt abbremsen. Dieses bemerkte ein nachfolgender Fahrradfahrer offenbar zu spät und fuhr auf das Opel-Heck auf. Obwohl dabei ein geschätzter Karosserie- und Lackschaden im Wert von mehreren hundert Euro am Opel entstand, entfernte sich der scheinbar unverletzt gebliebene, von Anfang an laut pöbelnd Fahrradfahrer, nach nur wenigen Warteminuten, mit seinem Velo unerlaubt vom Unfallort, noch bevor die alarmierte Polizei am Unfallort erschien und eine Feststellung seiner Personalien erfolgt war. Der flüchtige Fahrradfahrer konnte nicht mehr angetroffen werden, wird aber wie folgt beschrieben:
- männlicher Südländer,
- pöbelte mit italienisch klingendem Akzent,
- unbekanntes Alter,
- ca. 170 cm groß und schlank,
- langer grauer Bart,
- bekleidet mit gelber V-förmiger Warnweste und Mütze mit drei gelben Streifen,
- fuhr ein dunkles Mountainbike.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Monheim, Telefon 02173 / 9594-6350, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
Quelle: Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell