vonPresseportal.de
AUGUST 04, 2021
Mettmann (ots) - Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Erkrath ---
- ERFOLGSMELDUNG -
Mit exakten Zeugenhinweisen und guter Ermittlungsarbeit der örtlichen Polizei konnte am Dienstagabend des 03.08.2021 eine Verkehrsunfallflucht im Erkrather Ortsteil Hochdahl sehr schnell geklärt werden. Ein aufmerksamer Zeuge hatte gegen 17.10 Uhr an der Sandheider Straße beobachtet, wie ein roter PKW VW mit französischen Kennzeichen, in Höhe der Einmündung Brechtstraße, auf eine Verkehrsinsel geriet und dort ein Verkehrsschild anfuhr, dieses aus dem Boden riss und beschädigte. Obwohl dabei allein an der Verkehrseinrichtung ein geschätzter Sachschaden in Höhe von 500,- Euro entstanden war und der Zeuge die Verursacherin angesprochen hatte, entfernte sich die Fahrerin dennoch mit ihrem Fahrzeug vom Unfallort ohne die Polizei zu rufen oder auf andere Art und Weise eine Schadensregulierung zu ermöglichen. Der vorbildliche Zeuge alarmierte die Polizei und konnte dabei das französische Kennzeichen mitteilen. Sofort eingeleitete Ermittlungsmaßnahmen führten bei einer Kennzeichenüberprüfung in Frankreich zu den entsprechenden Halterdaten. Weitere Datenabgleiche ergaben dann auch schon nach wenigen Minuten eine Übereinstimmung mit Daten vermutlicher Angehöriger in Hochdahl. Gegen 18.30 Uhr wurden an einer dortigen Wohnanschrift der deutlich beschädigte VW Polo (Schaden rund 800,- Euro) und auch dessen 81-jährige Fahrerin aus Frankreich angetroffen. Die Erkrather Polizei leitete ein Strafverfahren gegen die unfallflüchtige Seniorin ein. Da die Beschuldigte in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, wurde für eine ungefährdete Durchführung des Strafverfahrens an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400,- Euro erhoben.
Hinweis:
Die Erkrather Polizei bedankt sich bei dieser Gelegenheit ausdrücklich bei dem vorbildlichen Zeugen, ohne dessen Mitwirkung die schnelle Klärung der Verkehrsstraftat unmöglich gewesen wäre.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
Quelle: Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell