Mettmann: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet

vonPresseportal.de
FEBRUAR 16, 2021

ots/Polizei Mettmann

Mettmann (ots) - Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.

In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:

--- Mettmann ---

Am Montagnachmittag des 15.02.2021, in der Zeit zwischen 16.15 Uhr und 16.45 Uhr, parkte ein schwarz- und orangefarbiger PKW Mini Cooper auf dem Kundenparkplatz eines Discounters am Steinesweg 6 in Mettmann. In dieser Zeit wurde der Mini von einem bislang noch unbekannten anderen Fahrzeug im Heckbereich angefahren und beschädigt. Obwohl dabei an Stoßstange und Heckschürze des Coopers ein geschätzter Sachschaden in Höhe von mindestens 800,- Euro entstand, verschwand der Verursacher mit seinem Fahrzeug vom Unfallort ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.

Am noch dunklen Dienstagmorgen des 16.02.2021, um 06.35 Uhr, kam es im Kreuzungsbereich Düsseldorfer Straße / Südring (B7) in der Kreisstadt Mettmann zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, bei dem ein noch unbekannter Unfallbeteiligter vom Unfallort flüchtete. Zur Unfallzeit befuhr eine 32-jährige Frau aus Mettmann, mit ihrem cremefarbigen Kleinkraftrad der Marke Pusa die Düsseldorfer Straße in Fahrtrichtung Düsseldorf. An der Kreuzung Südring (B7) bog sie bei grüner Ampelschaltung nach links in Richtung Wuppertal ab. Zur gleichen Zeit bog ein weißer PKW VW Passat, aus Richtung Düsseldorf kommend, nach rechts in den Südring ab und missachtete dabei die durch Beschilderung signalisierte Vorfahrt des Zweirades. Um eine schwerwiegende Kollision zu verhindern, bremste die 32-Jährige ihr Moped stark ab. Dabei verlor sie auf winterlicher und regennasser Fahrbahn die Kontrolle über das Zweirad. Deshalb stürzte sie auf die Fahrbahn und verletzte sich dabei leicht. Der oder die Fahrer*in des VWs nahm keine Notiz von der gestürzten Zweiradfahrerin und entfernte sich mit dem Passat ohne anzuhalten in Richtung Wuppertal. Die Verletzte begab sich eigenständig in ambulante ärztliche Behandlung und meldete die Verkehrsunfallflucht danach bei der örtlichen Polizei. Am Zweirad der Geschädigten entstand beim Sturz ein geschätzter Sachschaden in Höhe von 500,- Euro.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon 02104 / 982-6250, jederzeit entgegen.

--- Hinweise und Tipps der Polizei ---

Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).

- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.

- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.

- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.

- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.

- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.


Quelle: Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell

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