Salzburg-Stadt: Verkehrssicherheitsschwerpunkte

vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 13, 2020

Foto: Polizei Salzburg

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Polizisten der Landesverkehrsabteilung hielten am Nachmittag des 12. Dezember 2020, bei der Autobahnabfahrt Salzburg-Süd in Fahrtrichtung Grödig, einen Klein-LKW an und unterzogen ihn einer Kontrolle. Der Klein-LKW war bereits vorher dadurch aufgefallen, dass er mit dem transportierten Brennholz augenscheinlich stark überladen war. Bei der an Ort und Stelle durchgeführten Gewichtskontrolle mittels Radlastmessgerät stellten die Polizisten eine Überschreitung des höchst zulässigen Gesamtgewichtes (3500 kg) um 24 % (ges. 4340 kg) fest. Die höchst zulässige Achslast der 2. Achse wurde um 35 % überschritten. Bei der weiteren Kontrolle stellte sich auch heraus, dass der 16-jährige Lenker noch keinen Führerschein für den Klein-LKW besaß, sondern mit seinem am Beifahrersitz befindlichen 44-jährigen Vater eine L-17 Ausbildungsfahrt absolvierte. Die entsprechende Kennzeichnung (L17 Tafel) des Fahrzeuges war jedoch nicht vorhanden und der notwendige behördliche Bescheid fehlte ebenso. Die Weiterfahrt wurde bis zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, durch eine Ab- oder Umladung, untersagt. Die beiden Flachgauer werden der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht.


Am späten Abend des 12. Dezember 2020 kontrollierten Polizisten im Bereich des Airport-Centers in Wals-Siezenheim eine Personengruppe von ungefähr 80 Personen und deren 35 Fahrzeuge. Allesamt wurden augenscheinlich einer Tuningszene zugeordnet. Bei Annäherung der Polizeistreife ergriffen Teile der Personengruppe zu Fuß die Flucht. Die Fahrzeuglenker versuchten ebenso die Örtlichkeit verlassen, was die eingesetzten Polizeistreifen verhinderten und alle einer Personen-, Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterzogen. Bei diversen Fahrzeugen konnte aufgrund der verursachten Beschallung durch die Auspuffanlage davon ausgegangen werden, dass Veränderungen an den Kraftfahrzeugen vorgenommen worden waren. Für drei der PKW stellten die Polizisten einen Antrag auf besondere Überprüfung bei der zuständigen Behörde, die anderen werden wegen der jeweils festgestellten Delikte angezeigt. Die betreffenden Beteiligten werden zudem aufgrund der geltenden Covid-19 Maßnahmen der zuständigen Gesundheitsbehörde zur Anzeige gebracht.


Am selben Abend trafen sich etwa 12 bis 15 PKW-Lenker mit ihren getunten Fahrzeugen am Parkplatz eines Fachmarktes im Gemeindegebiet von Anif. Fünf PKW fielen wegen ihrer hohen Lärmentwicklung besonders auf. Alle fünf Lenker wurden von den einschreitenden Polizisten, wegen der ungebührlichen Lärmentwicklung, hervorgerufen durch den unsachgemäßen Betrieb ihrer Fahrzeuge, an die zuständige Behörde angezeigt. Der Lauteste wurde aufgefordert zu einem geeigneten Ort mitzufahren, um eine fachgerechte Lärmmessung durchführen zu können. Der 20-jährige Probeführerscheinbesitzer verweigerte jedoch die Mitwirkung an der Lärmmessung. Der Salzburger, dessen Probezeit schon dreimal verlängert worden war, gab an, sicher zu keiner Lärmmessung mitzufahren. Das interessiere ihn nicht. Die Polizisten nahmen ihm daraufhin die Kennzeichentafeln und den Zulassungsschein ab. Die Ausfolgung erfolgt erst wieder, wenn das Fahrzeug in ordnungsgemäßen Zustand gebracht wurde und eine besondere Überprüfung bei der Kfz-Prüfstelle des Amtes der Salzburger Landesregierung bestanden hat. Der 20-Jährige wird wegen der begangenen Delikte angezeigt.


Am 12. und 13. Dezember 2020 führten Polizisten der Landesverkehrsabteilung unter anderem im Bezirk Salzburg Umgebung Radarmessungen mit wechselnden Standorten durch. Dabei haben sie am 12. Dezember 2020 auf der Grödiger Straße (L 104) bei Grödig-Eichet einen PKW-Lenker aus dem Bezirk Salzburg Land mit 125 km/h gemessen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h wurde dabei um 55 km/h überschritten. Am 13. Dezember 2020 wurde auf der Salzburger Straße (B 150) im Ortsgebiet von Anif ein PKW-Lenker aus der Stadt Salzburg mit 103 km/h gemessen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wurde somit um 53 km /h überschritten. Die Lenker werden bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht und müssen mit einem Führerscheinentzugsverfahren rechnen.


Quelle: LPD Salzburg

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