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MAI 04, 2021
Kaiserslautern (ots) - Wer sicher unterwegs sein möchte, sollte auf die richtige Ausstattung seines Rades achten. Folgende Ausrüstungsteile sind nach der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gesetzlich vorgeschrieben.
- Scheinwerfer vorne und - Rückstrahler weiß, nach vorne wirkend (kann in Scheinwerfer integriert sein) - Schlussleuchte - rot, empfohlen mit Standlicht und Bremslichtfunktion und - Rückstrahler - rot, nach hinten wirkend - Rückstrahler - gelb, zwei pro Pedal, nach vorn und hinten wirkend - reflektierende Streifen - weiß, ringförmig zusammenhängend an Reifenflanken oder Felgen oder in den Speichen des Vorder- und Hinterrads und / oder - Speichenrückstrahler - gelb, zwei je Laufrad - Energiequelle - Lichtmaschine, Batterie oder Akku - Bremsen - zwei, unabhängig voneinander wirkend - Klingel - wirkungsvoll und helltönend |elz
Quelle: Original-Content von: Polizeipräsidium Westpfalz, übermittelt durch news aktuell