Verdacht der gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusung - Umfangreiche Beweismittel sichergestellt & Beschuldigte vernommen

vonPresseportal.de
OKTOBER 15, 2024

ots/Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock

ots/Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock

Rostock, Flensburg, Bad Bramstedt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordwalde, Münster, Duisburg, Nordrhein-Westfalen, Wöllstein, Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, Berlin (ots) -

-Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg und der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock-

An die 140 Beamte der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Duisburg vier Objekte in Nordwalde (Nordrhein-Westfalen), Wöllstein (Rheinland-Pfalz) und Berlin.

Die Durchsuchungen erfolgen mit dem Ziel des Auffindens von Beweismitteln, um die Falschaussagen sowie die mögliche Beeinflussung der Zeugen nachweisen zu können. Im Zuge der heutigen Einsatzmaßnahmen stellten die Ermittler der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock umfangreiche Beweismittel, wie Mobiltelefone, Laptops, und Speichermedien, sicher. Die Auslesung und Auswertung der sichergestellten mobilen Endgeräte dauern an. Dies erfolgt durch Spezialkräfte der Bundespolizei aus dem Bereich Mobilfunkforensik. Des Weiteren konnten mehrere Beschuldigte zur Sache vernommen werden.

Die heute durchgeführten Maßnahmen stehen im Bezug zu einem vor dem Landgericht Duisburg geführten Strafverfahren gegen zwei libanesische Hauptbeschuldigte, die im Verdacht stehen eine Vielzahl von Ausländern gewerbs- und bandenmäßig eingeschleust zu haben. Unter anderem kamen bei einer dieser Bootsschleusungen über das Mittelmeer von Libyen nach Italien 108 Personen zu Tode.

Die vor dem Gericht getätigten Aussagen der Zeugen wichen erheblich von deren ursprünglichen Angaben gegenüber der Polizei im Ermittlungsverfahren ab. Es besteht somit der Verdacht der Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage, um die Angeklagten im Ursprungsverfahren zu entlasten. Ferner wurden nun auch Strafverfahren gegen die Zeugen wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage gem. § 153 StGB eingeleitet.


Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock, übermittelt durch news aktuell

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