vonOTS
MÄRZ 06, 2024
Nachfolgend dürfen wir ein aktuelles Update zur temporären Leistungsverlagerung übermitteln.
Standort feuerpolizeilich gesichertSeit heute Früh ist ein Feuerwehrzug mit sechsköpfiger Besatzung vor dem Spital stationiert.
Anstehende OperationenZur Zeit wird noch ein Großteil der geplanten Operationen am Standort Brigittenau durchgeführt. Vereinzelt müssen aber Operationen verschoben werden. Abhängig davon, wann der Betrieb an den dislozierten Standorten aufgenommen werden kann, werden die Patienten über neue Termine informiert.
Rettungszufahrten für ArbeitsunfälleAuch weiterhin kann der Standort Brigittenau von Rettungen angefahren werden. Die Versorgung von Arbeitsunfällen ist bis zum endgültigen Umzug weiterhin aufrecht und die AUVA kommt damit auch an diesem Standort ihrem gesetzlichen Auftrag nach.
Die Gespräche und entsprechenden Planungen mit den neuen Standorten (TZW Meidling und AKH) kommen gut voran. Es laufen intensive Vorbereitungen für die Inbetriebnahme von Stationen in Meidling. Mit dem AKH/WIGEV werden die aktuell noch offenen Punkte geklärt. Wir erwarten den Abschluss der wesentlichen Planungen bis Ende dieser Woche.
Dialog mit der BelegschaftEin ausführliches Gespräch hat gestern mit dem Zentralbetriebsrat der AUVA sowie den Betriebsräten des Standortes Brigittenau und Meidling stattgefunden. Dabei wurde eine Sozialvereinbarung gemeinsam ausgearbeitet und liegt seit gestern Nachmittag in schriftlicher Form vor. Dabei geht es um Fragen der Arbeitsplatzsicherheit genauso wie begleitende Maßnahmen im Rahmen der operativen Änderungen. Derzeit liegt der Vorschlag zur Prüfung bei der Gewerkschaft. Wir sind zuversichtlich, noch diese Woche einen entsprechenden Abschluss zu erzielen.
Klarstellung zu Aussagen des SachverständigenVereinzelt wurden in den letzten 24 Stunden Aussagen des Gutachters in Zweifel gezogen. Dazu ist festzuhalten, dass er mit den gutachterlichen Erkenntnissen niemals eine Weiterführung des Betriebes - alleine schon aus behördlichen Gründen - für möglich gehalten hat. Kolportierte „Abbrucharbeiten“ im Gebäude haben nicht im Bettentrakt sondern im Ambulanzbereich stattgefunden und waren technische Tätigkeiten, um den ambulanten Betrieb aufrecht erhalten zu können. Der Gutachter steht auf Ersuchen der AUVA allen Beteiligten für vertiefte Erläuterungen zur Verfügung. Im Laufe des Tages soll es auch ein entsprechendes Gespräch mit der Ärztekammer geben.
Fragen zur AufklärungAus heutiger Sicht sind die Mängel bei Bauarbeiten vor über 30 Jahren aufgetreten. Wir bitten aber um Verständnis, dass weiterführende Fragen zur Aufarbeitung der Brandschutzthematik und anderer Themen zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden. Aktuell geht es um die Sicherheit von Leib und Leben, einen klaren Plan für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und natürlich vor allem um eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Quelle: OTS