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JÄNNER 19, 2021
Neuss/Dormagen (ots) - Am Montag (18.01.), gegen 7:15 Uhr, beobachteten Polizeibeamte einen Autofahrer, der auf der Düsseldorfer Straße das Rotlicht der dortigen Ampel missachtete. Die Ordnungshüter kontrollierten daraufhin den 41-Jährigen am Steuer des Pkw. Er hatte zudem weitere Fahrzeuge mit erhöhter Geschwindigkeit rechts überholt. Den Verstoß gab der Neusser zu, schien jedoch augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zu stehen. Ein Atemalkoholtest verlief negativ, einen Drogenvortest lehnte der 41-Jährige ab und wurde daher mit zur Wache genommen, wo ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Die Weiterfahrt wurde ihm vorläufig untersagt. Die Auswertung der Blutprobe wird zeigen, ob sich der Verdacht bestätigt.
Etwas später, gegen 7:40 Uhr, fiel an der Hammer Landstraße/Langemarckstraße ein 58-jährigen in seinem Auto auf, der ebenfalls trotz Rotlicht in den Kreuzungsbereich fuhr. Die Polizisten kontrollierten den Mann daraufhin. Im Rahmen des folgenden Gesprächs schien der Neusser etwas nervös, stimmte jedoch einem Drogenvortest zu. Dieser verlief positiv auf Amphetamine, Kokain und Cannabis. Auf der Wache Neuss entnahm ein Arzt eine Blutprobe. Die Weiterfahrt und das Führen von Kraftfahrzeugen wurden dem Neusser bis auf weiteres untersagt. Ihn erwartet neben der Ordnungswidrigkeit nun auch ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Ebenfalls am Montag, gegen 11:30 Uhr, fiel Polizeibeamten ein 46-Jähriger Autofahrer an der Florastraße/Unter den Hecken in Dormagen auf. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle entstand der Eindruck, dass der 46-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Einen freiwilligen Drogenvortest verweigerte der Mann, der derzeit ohne festen Wohnsitz ist. Zur Entnahme eines Bluttests nahmen die Polizeibeamten ihn mit zur Wache. Eine Weiterfahrt mit seinem PKW wurde ihm untersagt. Auch in diesem Fall wird das Ergebnis der Blutprobe zeigen, ob sich der Verdacht bestätigt.
Wer unter Betäubungsmitteleinfluss ein Kraftfahrzeug führt gefährdet sich und andere. Beim ersten Verstoß dieser Art erwarten Autofahrer ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in "Flensburg" sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
Quelle: Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell