Kassel: Unbekannte legen Steinplatten auf die Gleise

vonPresseportal.de
AUGUST 27, 2020

ots/Bundespolizeiinspektion Kassel

Großenlüder (Landkreis Fulda) (ots) - Bislang Unbekannte legten gestern Abend, an der Bahnstrecke bei Großenlüder (Vogelsbergbahn - Fulda-Alsfeld), mehrere kleinere Steinplatten (15x5x3 cm) auf die Schienen. Der Lokführer einer Regionalbahn stoppte seinen Zug und entfernte die Hindernisse.

Beamte vom Bundespolizeirevier Fulda stellten später allerdings erneut Spuren von überfahrenen Steinplatten in dem Bereich fest.

Ein Lokführer teilte der Bundespolizei mit, dass er den Eindruck hatte, beim Entfernen der Steine beobachten worden zu sein. Nach ersten Ermittlungen ergaben sich jedoch keine Hinweise auf Personen im Umfeld des Ereignisortes.

Beim Überfahren solcher Gegenstände spritzen diese mit hoher Geschwindigkeit weg und gefährden umherstehende Personen erheblich. Verletzte gab es zum Glück nicht. Durch den Zwischenfall wurde der Bahnbetrieb nur geringfügig beeinträchtigt. Ein Zug verspätete sich um rund fünf Minuten.

Gefährliche Situationen durch Schnellbremsungen

Kommt es in solchen Fällen zu Schnellbremsungen, so werden Reisende im Zug meist überrascht. Die Gefahr, sich durch Stürze und umherfliegende Gegenstände zu verletzen, ist groß. Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen wegen des Verdachts eines Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen.

Zeugenhinweise erbeten:

Wer Hinweise zu den Personen geben kann, welche im Bereich Großenlüder Steine auf die Schienen gelegt haben, wird gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0561/81616-0 bzw. über Internet www.bundespolizei.de zu melden.

Sicherheitshinweis der Bundespolizei:

Das Auflegen von Gegenständen auf die Schienen erfordert immer, dass Personen sich auf die Gleise begeben. Dies ist lebensgefährlich und verboten.

Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen oder es entstehen Schäden, die erst Wochen später zu Unfällen führen können. Solche Handlungen haben in der Regel strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen. Neben einem Strafverfahren müssen die Verursacher auch mit Schadenersatzansprüchen durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Privatpersonen rechnen.


Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kassel, übermittelt durch news aktuell

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