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FEBRUAR 03, 2022
Bielefeld (ots) - Am Abend des 27.01.2022 kontrollierten Zöllner des Hauptzollamts Bielefeld, Kontrolleinheit Verkehrswege Anröchte, einen PKW mit polnischem Kennzeichen, den sie aus dem fließenden Verkehr der Bundesautobahn 2, Fahrtrichtung Hannover, für eine zollrechtliche Kontrolle auf den Rastplatz Rhynern-Süd geleitet hatten. Der allein reisende polnische Fahrzeugführer erklärte gegenüber den Beamten, aus Belgien kommend und auf dem Weg nach Polen zu sein. Fahrzeugpapiere konnte der Mann nicht vorlegen. Diese hatte er angeblich in Polen vergessen. Die Frage nach mitgeführten Zigaretten, Bargeld, Waffen oder Drogen wurde von ihm verneint. Die Zöllner entschlossen sich dennoch das Fahrzeug näher zu untersuchen. Der Fahrzeugführer wurde deshalb gebeten, den PKW zu verlassen und den Kofferraum zu öffnen. Neben persönlichem Gepäck und verschiedener Fahrzeugteile befanden sich dort drei Pakete mit Waschpulver. Dabei fiel auf, dass der Boden der Pakete aufgeweicht war. Offensichtlich standen diese für einen längeren Zeitraum auf nassem Untergrund. Die Beamten öffneten eines der Pakete und entdeckten im Waschpulver eine eingeschweißte Klarsichttüte, die augenscheinlich Marihuana enthielt. Daraufhin öffneten sie auch das zweite sowie das dritte Paket und fanden auch hier jeweils einen Beutel mit Marihuana und mit Amphetamin. Die Verwiegung der Drogen ergab ein Gesamtgewicht von knapp 950 Gramm Marihuana und gut 250 Gramm Amphetamin mit einem aktuellen Straßenverkaufspreis von rund 12500,- EUR. Der Mann wurde daraufhin vorläufig festgenommen und in das Gewahrsam der Polizeiwache Hamm-Mitte übergeben. Dort erfolgte, da dieser keine Fahrzeugpapiere vorlegen konnte, eine Halterabfrage. Dabei stellte sich heraus, dass das ermittelte Kennzeichen nicht zu dem kontrollierten Fahrzeug, sondern zu einem anderen PKW gehört, welches vermutlich auf einen Familienangehörigen des Fahrzeugführers zugelassen ist. Außerdem kam in dessen Portemonnaie noch eine Cliptüte mit einer geringen Menge Amphetamin zum Vorschein. Das Rauschgift wurde beschlagnahmt und gegen den Beschuldigten erging am darauffolgenden Tag durch das Amtsgericht Hamm Haftbefehl unter anderem auf Grund der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dortmund -Zweigstelle Hamm-.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Bielefeld, übermittelt durch news aktuell