vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 11, 2024
Bedienstete der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich, Fachbereich Kraftfahrwesen/Güterverkehr, führten am 08. Oktober 2024 gemeinsam mit Sachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung, technische Überprüfungen von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen im Bezirk Gmünd durch.
Dabei wurden insgesamt 28 Fahrzeuge einer technischen Überprüfung unterzogen. Bei zehn dieser Fahrzeuge wurden 30 schwere technische Mängel festgestellt, wobei neun Fahrzeuge mit "Gefahr in Verzug" bewertet wurden. Vier Fahrzeugen wurde an Ort und Stelle die Kennzeichentafel und der Zulassungsschein abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.
Bei einer landwirtschaftlichen Zugmaschine waren alle vier Reifen derart abgefahren, dass teilweise kein messbares Profil mehr vorhanden war, sondern starke Risse und an mehreren Stellen bereits das Reifengewebe sichtbar war. Im Bereich der Anhängevorrichtung war ein starker Ölverlust festzustellen und auch die Begutachtungsplakette war bereits seit mehreren Jahren abgelaufen.
Der gezogene Anhänger war nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Die Reifen des Anhängers wiesen ebenfalls Risse und Beschädigungen des Reifengewebes auf. Der Rahmen und der Aufbau des Anhängers waren stark verformt. Die Weiterfahrt wurde von den Kolleginnen und Kollegen der Landesverkehrsabteilung an Ort und Stelle untersagt.
Bei der Kontrolle eines Pickups konnte eine starke Beschädigung im Heckbereich festgestellt werden. Bei der anschließenden technischen Überprüfung wurde festgestellt, dass an der Aufhängung der zweiten Achse rechts alle Blattfedern gebrochen waren und die Achse provisorisch mit einer Kette und einem Spanngurt an der Karosserie befestigt war. Bei den Blattfedern der zweiten Achse links waren ebenfalls bereits mehrere Federelemente gebrochen.
Auch bei diesem Fahrzeug wurden sofort an Ort und Stelle die beiden Kennzeichentafeln und der Zulassungsschein abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.
Darüber hinaus wurden bei diesem Schwerpunkt noch 13 Anzeigen wegen weiterer Verwaltungsübertretungen erstattet. Ein Fahrzeuglenker wurde wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges ohne die erforderliche Lenkberechtigung und in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.
Quelle: LPD Niederösterreich