Sankt Augustin: Tritte gegen den Kopf - Bundespolizei beendet gemeinschaftliche Körperverletzung

vonPresseportal.de
JUNI 27, 2022

ots/Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Köln (ots) - In der Nacht zu Samstag (25. Juni) kam es in der A-Passage des Kölner Hauptbahnhofs zu einer brutalen Auseinandersetzung. Eine Personengruppe von vier Minderjährigen und einem Heranwachsenden soll gemeinschaftlich auf vier Männer eingeschlagen und getreten haben - auch gegen den Kopf. Obwohl drei der Tatverdächtigen zunächst fliehen konnten, stellten sie Einsatzkräfte der Bundespolizei kurz danach.

Samstagmorgen gegen 03:30 Uhr trafen Einsatzkräfte der Bundespolizei in der A-Passage des Kölner Hauptbahnhofs auf mehrere Personen und nahmen alle Beteiligten aufgrund der vorangegangenen Auseinandersetzung mit zur Dienststelle. Die Beamtinnen und Beamten ermittelten, dass es zu einem schwerwiegenden Angriff mit Schlägen und Tritten, ausgehend von der Personengruppe von fünf jungen Männern (14,16,17,18), gekommen sein soll. Da einer der vier Geschädigten mehrfach gezielt am Kopf getroffen wurde und deswegen kurzzeitig das Bewusstsein verlor, alarmierten die Einsatzkräfte der Bundespolizei den Rettungsdienst. Der Mann wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht, konnte dies aber nach Untersuchung wieder verlassen. Eine durchgeführte Videoauswertung zeigte die gemeinschaftliche Körperverletzung sowie die lebensbedrohlichen Tritte gegen den Kopf des 28-jährigen Opfers aus Bad Neustadt an der Saale. Der 18-jährige Haupttatverdächtige mit angolanischer Staatsangehörigkeit stimmte einem freiwilligen Atemalkoholtest zu, der einen Wert von ca. 2 Promille anzeigte. Zur Ausnüchterung und Verhinderung weiterer Straftaten nahmen die Einsatzkräfte den aggressiven jungen Mann in Gewahrsam. Die anderen vier Minderjährigen aus Kerpen und Telgte wurden nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen von Erziehungsberechtigten abgeholt oder durften nach Rücksprache die Dienststelle selbstständig verlassen. Sie alle erwartet nun ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.


Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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