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JÄNNER 31, 2023
Rosenheim / A8 / Bad Feilnbach (ots) - Eine 48-jährige Frau wäre am Dienstag (31. Januar) im Anschluss an eine Kontrolle der Bundespolizei auf der A8 beinahe ins Gefängnis gekommen, wenn ihre Tochter ihr nicht geholfen hätte. Die deutsche Staatsangehörige war als Beifahrerin in einem Pkw in Richtung Rosenheim unterwegs. Am Steuer saß die 19-jährige Tochter.
Auf Höhe Bad Feilnbach wurde der Wagen angehalten und die beiden Insassen einer Routinekontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass die Mutter seit Mai 2021 mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein gesucht wurde. Demnach hatte sie aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Rosenheim wegen Unterschlagung eine Gelstrafe von rund 1.600 Euro einschließlich Verfahrenskosten zu zahlen. Ersatzweise waren 67 Tage Freiheitsentzug vorgesehen.
Die 48-Jährige aus dem Landkreis Traunstein verfügte nicht über die finanziellen Mittel, um die geforderte Summe zu begleichen und die Ersatzfreiheitsstrafe unmittelbar abzuwenden. Sie wurde zur Dienststelle der Rosenheimer Bundespolizei mitgenommen. Ihre Tochter konnte die Fahrt fortsetzen. Sie versprach, das notwendige Geld schnellstmöglich zu beschaffen. Die 19-Jährige hielt Wort und beglich binnen weniger Stunden die offenen Justizschulden der Mutter. Somit blieb dieser der Gang ins Gefängnis erspart.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell