Tiroler Monitoringausschuss: Nicht barrierefrei bauen – eine vertane Chance

vonRedaktion Salzburg
AUGUST 27, 2020

Foto: Tiroler Monitoringausschuss

„Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Ein wesentlicher Aspekt der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist es daher, bedarfsgerechten Wohnraum für ein selbstbestimmtes Leben bereitzustellen“, betont Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses zur Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und verweist in diesem Zusammenhang auf die Behindertenrechtskonvention. Dort ist im Artikel 19 das Recht von Menschen mit Behinderungen auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft verankert. „Jeder Mensch hat das Recht auf einen uneingeschränkten Zugang zu allen gestalteten Lebensbereichen – unabhängig von seiner persönlichen Lebenslage, körperlichen Verfassung oder seines Alters. Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen gleichberechtigt, selbstbestimmt und ohne fremde Hilfe zu leben“, erläutert Kafka.

Gemeinsam mit dem MCI-Studiengang Nonprofit- /Sozial- und Gesundheitsmanagement hat sich der Tiroler Monitoringausschuss intensiv mit dem Thema barrierefreies Bauen und Wohnen befasst. Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist ein Podcast, in dem der Experte Volker Schönwiese über die Herausforderungen im barrierefreien Wohnen umfassend Auskunft gibt und erläutert, warum barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen ein Thema für alle Menschen ist. Abrufbar ist der Podcast unter www.tirol.gv.at/monitoringausschuss-aktuelles

„Nicht barrierefrei zu bauen bedeutet, nicht zukunftsweisend zu bauen und ist eine vertane Chance“, stellt Kafka klar. Denn: „Von Barrierefreiheit profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen. Auch Seniorinnen und Senioren möchten möglichst lange selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben – ohne Hindernisse und Stolperfallen. Ohne Hilfe eine Tür passieren oder problemlos ein schweres Fenster öffnen ist dann nicht mehr selbstverständlich. Schwellenfreie Eingänge und breite Türen erleichtern den Alltag von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen oder Personen mit Gehhilfen, Familien mit Kinderwagen oder Reisenden mit schwerem Gepäck. Auf den Punkt gebracht: Barrierefreiheit bedeutet Komfort und hohe Lebensqualität für alle. Für Menschen mit Behinderungen ist es ein Menschenrecht.“, weiß Kafka.

Konkrete Maßnahmen für Barrierefreiheit

Gebäude und Wohnraum müssen daher planerisch und baulich so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen ohne fremde Hilfe und ohne Einschränkung genutzt werden können. In einer umfassenden Stellungnahme schlägt der Tiroler Monitoringausschuss daher auch konkrete Maßnahmen vor, um barrierefreies Wohnen voranzutreiben. „Bei Bauvorhaben ab vier Wohneinheiten sollte es wieder eine gesetzliche Verpflichtung zu barrierefreiem Bauen geben“, fordert die Vorsitzende. Schon ab der Planungsphase sollten umfangreiche Beratungen für PlanerInnen und Bauherren bzw. Bauherrinnen angeboten werden. Gleichzeitig sollte Barrierefreiheit schon in der Ausbildung von ArchitektInnen und allen im Baubereich Tätigen verpflichtend im Lehrplan stehen. „Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Aspekt sinnvoller Planung und trägt langfristig zu einer Kostensenkung bei. Dies sollte in der Ausbildung nicht vernachlässigt werden“, ist Kafka überzeugt, die auch gemeinsam mit dem Monitoringausschuss eine Erhöhung der finanziellen Anreize für barrierefreies Bauen fordert. Um Fehler schon im Vorfeld zu vermeiden, sollten in den Bauverfahren Sachverständige für barrierefreies Bauen verpflichtend miteinbezogen werden.

Die gesamte Stellungnahme zum Thema Wohnen des Tiroler Monitoringausschusses ist hier abrufbar.

Quelle: Land Tirol, Eine Presseaussendung des unabhängigen Tiroler Monitoringausschusses

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