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NOVEMBER 05, 2021
Lindau/Frankfurt/Main (ots) -
Am Mittwoch (3. November) haben Bundespolizisten eine iranische Staatsangehörige am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) als Insassin eines Fernreisebusses aufgegriffen. Die Frau, die auf ihrer Fahrt von ihrer Cousine begleitet wurde, wies sich bei der Einreisekontrolle missbräuchlich mit einem fremden Pass aus.
Eine Streife der Lindauer Bundespolizei kontrollierte am Mittwochmorgen zwei iranische Frauen als Insassen eines Fernreisebusses aus Italien. Die 48-Jährige, die mit Wohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet ist, wies sich den Beamten gegenüber mit ihren gültigen iranischen und deutschen Papieren aus. Die 45-jährige Begleiterin, ihre angebliche Cousine, legte zur Überprüfung einen gültigen iranischen Reisepass vor, in dem sich ein italienisches Visum befand. Ein Bundespolizist stellte bei der Überprüfung jedoch fest, dass das Dokument zwar echt war, das Lichtbild aber nicht mit der vor ihm sitzenden Reisenden übereinstimmte. Die Beamten fanden bei der anschließenden Durchsuchung noch den iranischen Reisepass der Frau auf. Im Besitz eines Visums war die Busreisende aber nicht.
Die 45-jährige Iranerin gab in ihrer späteren Vernehmung an, vor ihrem gewalttätigen Mann geflohen zu sein und 16.000 Euro für ihre Schleusung gezahlt zu haben. Von einem Unbekannten habe sie dafür unter anderem auch das Flugticket und den fremden Pass erhalten. Ihre Cousine war dann Ende Oktober in die Türkei geflogen. Von Istanbul aus reisten die beiden Frauen anschließend gemeinsam über Italien nach Deutschland.
Die 48-Jährige, die die Reise ihrer Verwandten mutmaßlich mitorganisiert hatte, muss sich nun wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise verantworten. Die Beschuldigte konnte später auf freien Fuß entlassen werden. Die 45-Jährige erhielt eine Anzeige wegen Missbrauchs von Ausweispapieren sowie versuchter unerlaubter Einreise. Die Bundespolizisten führten die Migrantin am Donnerstagnachmittag beim Amtsgericht Lindau vor. Da der Richter eine Zurückweisungshaft ablehnte, leiteten die Beamten die Migrantin an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weiter.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell