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APRIL 03, 2023
Sontra (Werra-Meißner-Kreis) (ots) - Bislang Unbekannte haben gestern Nachmittag (2.4. / 14:35 Uhr) kurz nach Ausfahrt aus dem Bahnhof Sontra Steine auf die Schienen gelegt. Ein Zug der Cantusbahn, der in Richtung Bebra unterwegs war, überfuhr die Steine. Der Triebfahrzeugführer meldete anschließend der Notfallleitstelle den Vorfall. Weiterhin gab er an, dass er bei Ausfahrt aus dem Bahnhof zwei Kinder im Bereich der Baucontainer nahe der Gleise gesehen hat, die sich dort vermutlich verstecken wollten.
Glücklicherweise niemand verletzt
Personen wurden durch den Vorfall nicht verletzt. Beschädigungen am Zug selbst müssen noch ermittelt werden. Eine Streife der Polizeistation Sontra suchte umgehend den Bereich nach Personen ab - ohne Erfolg.
Aufgrund des Vorfalls mussten die Gleise in dem Bereich von 14:41 Uhr - 15:07 Uhr gesperrt werden. Zwei Züge erhielten dadurch insgesamt 29 Minuten Verspätung.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Hinweise erbeten:
Wer Angaben zu dem Fall machen kann, wird gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0561/81616-0 oder über www.bundespolizei.de zu melden.
Sicherheitshinweise der Bundespolizei:
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem lebensgefährlichen Aufenthalt in den Gleisen. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Für eine Strecke von 100 Meter benötigen sie nur zwei Sekunden und haben einen langen Bremsweg. Auch die 15.000 Volt Stromstärke in Bahn-Oberleitungen sind lebensgefährlich. Nicht nur das Berühren der Oberleitung mit dem Körper oder mit Gegenständen aller Art, sondern schon die bloße Annäherung kann tödlich enden. Wer Gleise betritt, um dort beispielsweise Hindernisse zu deponieren, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte in Gefahr. Wenn Züge Schnellbremsungen machen, werden Fahrgäste immer überrascht und können sich durch Stürze oder umherfliegende Gegenstände verletzen. Das Betreten von Bahnanlagen ist für Unbefugte verboten! Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen oder es entstehen Schäden, die erst Wochen später zu Unfällen führen können. Beim Überfahren solcher Gegenstände spritzen diese mit hoher Geschwindigkeit weg und gefährden umherstehende Personen erheblich. Bei Unfällen können, neben strafrechtlichen Konsequenzen, möglicherweise auch zivilrechtliche Folgen, in Form von Schadensersatzansprüchen, auf die Verursacher zu kommen.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kassel, übermittelt durch news aktuell